Badminton-Spielregeln

 

Deutsche Übersetzung des englischen Textes der Internationalen Badminton-Spielregeln des IBF mit Erläuterungen des DBV

Stand: Januar 1996 mit eingearbeiteten Regeländerungen von 1998
Regeln sind natürlich ohne Gewähr!

 

Inhalt :

Regel 1          Spielfeld

Regel 2          Pfosten

Regel 3          Netz

Regel 4          Federball 

Regel 5          Schläger

Regel 6          Zugelassene Ausrüstung

Regel 7          Spieler

Regel 8          Los 

Regel 9          Spiel- und Punktstände 

Regel 10        Wechsel der Seiten 

Regel 11         Aufschlag

Regel 12        Einzelspiel 

Regel 13        Doppelspiel 

Regel 14        Verwechslung des Aufschlagfeldes

Regel 15        Fehler 

Regel 16        Wiederholung

Regel 17        Federball nicht im Spiel

Regel 18        Fortgesetztes Spiel 

Regel 19        Offizielle eines Turniers u. Einsprüche

Zeichnung a   Doppelfeld (funktionieren leider nicht)

Zeichnung b   Einzelfeld (funktionieren leider nicht)

Zeichnung c   Schläger (funktionieren leider nicht)

 

 

 


Regel 1 (Spielfeld) :

 

1.1

Das Spielfeld ist ein Rechteck und wird gemäß der nachfolgenden Zeichnung "A" (ausgenommen im Fall wie in Regel 1.5 festgehalten) und den darin angegebenen Maßen angelegt und durch 40 mm breite Linien begrenzt.

1.2

Die Linien müssen leicht erkennbar sein, vorzugsweise in den Farben weiß oder gelb.

1.3.1

Um den Bereich darzustellen, in dem ein Federball mit korrekter Geschwindigkeit beim Testen landen soll (Regel 4.4), können zusätzlich vier Markierungen von 40 mm mal 40 mm angebracht werden, und zwar an der Innenseite jeder Seitenlinie des Einzelspielfeldes im rechten Aufschlagfeld, 530 mm und 990 mm von der rückwärtigen Begrenzungslinie entfernt.

1.3.2

Werden diese Markierungen eingezeichnet, gehört ihre Breite zu den für das Spielfeld angegebenen Maßen, d.h. die Markierungen liegen von 530 mm bis 570 mm und von 950 mm bis 990 mm von der Außenkante der rückwärtigen Begrenzungslinie entfernt.

1.4

Die Linien sind Teil des Spielfeldbereichs, den sie begrenzen.

1.5

Wo wegen Platzmangel die Markierungen eines Doppelspielfeldes nicht möglich ist, kann ein Spielfeld nur für Einzelspiele, wie in Zeichnung "B" dargestellt, angelegt werden. Die rückwärtige Begrenzungslinie ist dann gleichzeitig hintere Aufschlaglinie und die Pfosten oder Materialstreifen, die die Pfosten darstellen (Regel 2.2), werden auf den Seitenlinien platziert.

 

Erläuterungen

Das Doppelspielfeld ist das Standardspielfeld. Das Einzelspielfeld ist nur bei Platzmangel zulässig. Das Doppelspielfeld hat in jedem Falle die Markierungen des Einzelspielfeldes zu enthalten. Alle Markierungen des Spielfeldes müssen 40 mm breit sein. Sind die Linien schmaler, ist das Spielfeld für den Spielbetrieb nicht zugelassen. Breitere Linien sind als Ausnahme zulässig, wenn Feldmarkierungen einer anderen Sportart einen Teil der Badmintonspielfeld-Markierung darstellen. Die Mittellinie darf jedoch nicht breiter als 40 mm sein. Beim Anlegen des Spielfeldes ist unter allen Umständen darauf zu achten, dass die Außenkante der Linien den Spielfeldmaßen entsprechen. Der freie Raum zwischen Seiten- bzw. Grundlinien zu einem anderen Spielfeld oder zur Wand muss mindestens 0.30 m bzw. 1,30 m betragen. In diesem Bereich muss ein Spieler mit einem nach oben gestreckten Schläger aufrecht stehen können, ohne die Decke oder andere Hindernisse zu berühren.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 2 (Pfosten) :

 

2.1

Die Pfosten haben vom Boden des Spielfeldes gemessen eine Höhe von 1,55 m. Sie müssen stabil genug sein, um senkrecht stehen zu bleiben und das Netz, wie in Regel 3 vorgesehen, straff gespannt zu halten, und werden, wie in Zeichnung "A" gezeigt, auf den seitlichen Begrenzungslinien des Doppelspielfeldes aufgestellt.

2.2

Wenn es nicht möglich ist, die Pfosten auf die Seitenlinien aufzustellen, muss auf andere Weise angezeigt werden, wo die Seitenlinien unter dem Netz verlaufen, z. B. durch die Verwendung von dünnen Stangen oder Materialstreifen von 40 mm Breite, die auf den Seitenlinien befestigt werden und senkrecht zum Netz hochführen.

2.3

Bei einem Doppelspielfeld werden die Pfosten oder die die Pfosten darstellenden Materialstreifen auf den seitlichen äußeren Begrenzungslinien des Doppelspielfeldes platziert, gleichgültig, ob ein Einzel oder ein Doppel gespielt wird.

 

 

Erläuterungen

Die Pfosten sind auf den äußeren seitlichen Spielfeldbegrenzungslinien aufzustellen. Sie sollen eine Vorrichtung haben, die es ermöglicht, das Netz (Tragseil) gemäß Regel 3 spannen zu können. Steht der Pfosten nicht auf der Seitenlinie oder wir das Netz außerhalb des Spielfeldes gehalten, ist mit einer 40 mm breiten Markierung, die von der Seitenlinie senkrecht bis zu Oberkante des Netzes führt, der Pfostenabstand kenntlich zu machen. Diese Markierung kann eine Stange, ein Klebestreifen o.ä. sein. Eine zusätzliche Markierung in einem Standardspielfeld ist nicht zulässig.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 3 (Netz) :

 

3.1

Das Netz ist aus feiner dunkelfarbiger Kordel von gleichmäßiger Stärke herzustellen. Die Maschen dürfen

nicht kleiner als 15 mm und nicht größer als 20 mm sein.

3.2

Das Netz ist 760 mm tief.

3.3

Die Netzoberkante wird mit einem 75 mm breiten gedoppelten, weißen Band eingefasst, durch das ein Seil  oder Kabel gezogen wird. Dieses Band muss auf dem Seil oder Kabel aufliegen.

3.4

Seil oder Kabel müssen ausreichend lang und spannkräftig genug sein, um an den oberen Enden der Pfosten straff gespannt werden zu können.

3.5

Die Netzoberkante muss vom Boden des Spielfeldes gemessen in der Mitte dieses Feldes eine Höhe von 1,524 m und an den äußeren Begrenzungslinien des Doppelspielfeldes eine Höhe von 1,55 m haben.

3.6

Zwischen den seitlichen Netzabschlüssen und den Pfosten darf keine Lücke sein. Falls erforderlich, sollten diese Abschlüsse in der gesamten Netztiefe mit den Pfosten befestigt werden.

 

Erläuterungen

Die Netzlänge beträgt mit glattgezogener Lasche und ohne Spannung insgesamt 6,02 m. Das Netz ist mit den auf der Linie stehenden Pfosten so zu verbinden, dass der Ball nicht zwischen ihnen hindurch geschlagen werden kann. Die 75 mm breite Lasche an der Oberkante des Netzes ist so anzubringen, dass von den Spielfeldseiten her nur ein 37,5 mm breiter Netzkantenabschluss zu sehen ist.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 4 (Federball) :

 

Der Federball darf aus natürlichen und/oder synthetischen Materialien hergestellt werden. Unabhängig vom Material, aus dem der Federball hergestellt ist, sollte er ganz allgemein den Flugeigenschaften eines Naturfederballes mit Korkfuß entsprechen. Der Korkfuß ist mit einer dünnen Lederschicht überzogen.  Unter Berücksichtigung dieser Grundbegriffe gilt:

4.1

Allgemeine Form 

4.1.1

Der Federball muss 16 im Fuß befestigte Federn haben.

4.1.2

Die Länge der Federn kann von 64 mm bis 70 mm variieren, jedoch müssen sie in jedem einzelnen Federball gleich lang

Sein, wenn sie von der Spitze bis zur Oberkante des Fußes gemessen werden.

4.1.3

Die Spitzen der Federn müssen einen Kreis mit einem Durchmesser von 58 mm bis 68 mm bilden.

4.1.4

Die Federn müssen fest mit Zwirn oder einem anderen geeigneten Material befestigt sein.

4.1.5

Der Fuß muss einen Durchmesser von 25 mm bis 28 mm haben und unten abgerundet sein.

4.2

Gewicht

Der Federball muss zwischen 4,74 und 5,50 Gramm wiegen

4.3

Kunststoff-Federball 

4.3.1

Der Korb oder die Nachbildung von Federn aus synthetischem Material ersetzt die Naturfedern.

4.3.2

Der Fuß ist in Regel 4.1.5 beschrieben.

4.3.3

Maße und Gewichte müssen wie in den Regeln 4.1.2, 4.1.3 und 4.2 sein. Aufgrund unterschiedlichen spezifischen Gewichts und Verhaltens von synthetischem Material im Vergleich mit Naturfedern ist jedoch eine Abweichung zu zehn Prozent akzeptabel. 

4.4

Testen von Federbällen

4.4.1

Um einen Federball zu testen, ist ein voller Unterhandschlag auszuführen, bei dem der Federball von einem Punkt unmittelbar über der rückwärtigen Begrenzungslinie getroffen wird. Der Federball wird in Aufwärtsrichtung und parallel zu den Seitenlinien geschlagen

4.4.2

Ein Federball mit korrekter Geschwindigkeit landet nicht weniger als 530 mm und nicht mehr als 990 mm am von der gegenüberliegenden rückwärtigen Begrenzungslinie entfernt auf dem Boden.

4.5

Einschränkungen

Unter der Voraussetzung, dass allgemeine Form, Geschwindigkeit und Flugeigenschaft des Federballs nicht verändert werden, können Abweichungen von den obigen Spezifikationen mit Genehmigung des zuständigen Nationalverbandes vorgenommen werden:

4.5.1

an Orten, die aufgrund von atmosphärischen Bedingungen für den Standard-Federball ungeeignet sind; oder

4.5.2

wenn spezielle Umstände bestehen, die es aus anderen Gründen im Interesse des Spiels erforderlich machen.

 

Erläuterungen

Der Federball muss die konkreten Maße, die in der Regel 4 enthalten sind, aufweisen. Der Schiedsrichter muss die Korrektheit des Balles vor dem Spiel gemäß Regel 4.4 prüfen und hält eine angemessene Anzahl Bälle für die Dauer des Spieles bereit. Zum Testen eines Federballes stellt sich der Prüfende so hinter die rückwärtige Begrenzungslinie, Dass ein Fuß diese hintere Linie berührt. Der Ball ist dann senkrecht über dieser Linie zu treffen. Stehen mehrere Ballsorten zur Verfügung bzw. sind mehrere zugelassen und können sich die Spieler nicht auf einen einigen, ist durch Los zu entscheiden, welche Sorte zu nehmen ist.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 5 (Schläger) :

 

5.1

Die Teile des Schlägers werden in Regel 5.1.1 bis 5.1.7 beschrieben und in Zeichnung "C" abgebildet.

5.1.1

Die Hauptbestandteile des Schlägers heißen: Griff, Besaitung, Schlägerkopf, Schaft, Schlägerhals und Rahmen.

5.1.2

Der Griff ist der Teil des Schlägers, der vom Spieler in der Hand gehalten wird.

5.1.3

Die Besaitung ist der Teil des Schlägers, der zum Schlagen des Federballes bestimmt ist.

5.1.4

4 Der Schlägerkopf begrenzt die Besaitung.

5.1.5

Der Schaft verbindet den Griff mit dem Schlägerkopf (Ausnahme Regel 5.1.6).

5.1.6

Der Schlägerhals (wenn vorhanden) verbindet den Schaft mit dem Schlägerkopf.

5.1.7

Der Schlägerrahmen besteht insgesamt aus den Teilen Schlägerkopf, Schlägerhals, Schaft und Griff.

5.2

Der Schlägerrahmen darf 680 mm in der gesamten Länge und 230 mm in der gesamten Breite nicht überschreiten

5.3

Die Besaitung

5.3.1

des Schlägers muss eben sein und aus einem Muster von sich kreuzenden Saiten bestehen, die dort, wo sie kreuzen, entweder abwechselnd verflochten oder geknotet sind. Das Saitenmuster muss im allgemeinen einheitlich sein und darf insbesondere in der Mitte nicht weniger dicht sein, als in jedem anderen Punkt der Besaitung.

5.3.2

darf 280 mm in der gesamten Länge und 220 mm in gesamten Breite nicht überschreiten.

5.3.3

darf jedoch bis in den Schlägerhals verlängert werden, vorausgesetzt, die zusätzliche Besaitung überschreitet nicht eine Breite von 35 mm, und die Gesamtlänge der Besaitung überschreitet dabei nicht 330 mm.

5.4

Der Schläger

5.4.1

Muss frei sein von daran befestigten Gegenständen und vorspringenden Teilen mit Ausnahme von solchen, die ausschließlich und speziell dazu dienen, Abnutzung und Verschleiß oder Schwingungen zu verringern oder zu vermeiden oder um Gewicht zu verteilen oder um den Schlägergriff durch eine Schnur an der Hand des Spielers zu sichern und die für diese Zwecke eine angemessene Größe und Anbringung aufweisen; und

5.4.2

Muss frei sein von jeder Vorrichtung, die es einem Spieler ermöglicht, die Schlägerform zu verändern.

 

Erläuterungen

Es mag hilfreich sein, die Vorgehensweise zu empfehlen, die die IBF gegenwärtig ins Auge fasst, um die Rechtmäßigkeit eines Schlägers in Bezug auf die Maße festzulegen. (Die Regel ist jedoch die entscheidende Aussage für die Legalität das Schlägers.)

Das im folgenden als "unzulässig" bezeichnete meint "für das Spiel nicht zugelassen" im Sinne von Regel 6.

 

1. Länge das Rahmens

- wenn die Länge 680 mm überschreitet, ist der Schläger unzulässig.

2. Breite des Rahmens

- wenn die Breite 230 mm überschreitet, ist der Schläger unzulässig.

3. Breite der Besaitung

- wenn die Breite 220 mm überschreitet, ist der Schläger unzulässig.

4. Länge der Besaitung

- wenn die Länge 330 mm überschreitet, ist der Schläger unzulässig.

- wenn die Länge kleiner oder gleich 280 mm ist, so ist da Schläger zulässig

- wenn die Länge 280 mm überschreitet, aber nicht 330 mm, ist der Schläger zulässig, vorausgesetzt, dass die 280 mm übertreffende Länge der Besaitung sich innerhalb einer Breite von 35 mm befindet.

Unter einheitlichem Saitenmuster ist beispielsweise zu verstehen, dass sowohl innerhalb des Längssaitenmusters als auch Innerhalb des Quersaitenmusters kein Saitenstrang fehlen sollte. Insbesondere darf in der Schlagflächenmitte kein Saitenstrang fehlen.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 6 (zugelassene Ausrüstung) : 

 

Die Internationale Badminton Federation hat bezüglich jeder Frage zu entscheiden, ob ein Schläger, Federball oder eine Ausrüstung oder jegliches Modell, das zum Spielen von Badminton benutzt wird, den Spezifikationen entspricht oder für das Spiel zugelassen oder nicht zugelassen ist. Eine solche Entscheidung kann auf Initiative der Federation erfolgen oder auf Antrag von jedem anderen der ein echtes Interesse an der Sache hat, einschließlich Spielern, Ausrüstungsherstellern oder Nationalverbänden oder einem Mitglied davon.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 7 (Spieler) :  

 

7.1

Das Wort "Spieler" gilt für alle, die an einem Spiel teilnehmen.

7.2

Das Doppelspiel wird von je zwei Spielern auf einer Seite bestritten, das Einzelspiel von je einem Spieler auf jeder Seite.

7.3

Die Seite, die das Aufschlagrecht hat, wird als aufschlagende Seite bezeichnet und die Gegenseite als rückschlagende Seite.

 

Erläuterungen

Sind auf jeder Seite eines Spielfeldes ein Spieler und eine Spielerin, so wird von einem " Gemischten Doppel" (Mixed) gesprochen. Die Regeln, die beim Herren- bzw. Damen-Doppel gelten, finden in gleicher Form auch beim Mixed Anwendung. Es ist demnach bedeutungslos, welche Position die Dame ersten Aufschlag einnimmt. Die Ansicht, dass die Dame ersten Aufschlag eines jeden Satzes rechts zu stehen hat, ist nicht vertretbar. Es liegt im Ermessen des Paares.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 8 (Los) :  

 

8.1

Vor Spielbeginn losen die Gegner.

Die Seite, die das Los gewinnt, wählt zwischen den Möglichkeiten in Regel 8.1.1 oder Regel 8.1.2.

8.1.1

Erster Aufschlag oder erster Rückschlag oder

8.1.2

Spielbeginn auf der einen oder anderen Seite des Spielfeldes.

8.2

Der Verlierer des Loses hat sich dann für eine der noch verbleibenden Möglichkeiten zu entscheiden.

 

Erläuterungen

Der Spieler, der das Los gewonnen hat, wählt zwischen den in der Regel 8 aufgeführten Möglichkeiten. Auch der Verlierer muss wählen und zwar zwischen den verbleibenden Möglichkeiten.

 

Zu 8.1.1

Der Verlierer des Loses hat dann die Wahl zwischen den Spielfeldseiten.

Zu 8.1.2

Der Verlierer des Loses hat sich für oder gegen den ersten Aufschlag zu entscheiden.

Die Art, wie die Wahl durchzuführen ist, bleibt dem Schiedsrichter überlassen.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 9 (Spiel- und Punktestände)  :
   

9.1

Wenn nicht anders vereinbart, spielen die beiden gegnerischen Parteien solange, bis eine Seite zwei Sätze gewonnen hat ("best of three").

9.2

Nur die aufschlagende Seite kann Punkte erzielen.

9.3

In Doppelspielen und im Herreneinzel gilt ein Satz als gewonnen von der Seite, die zuerst 15 Punkte erreicht hat, mit Ausnahme der Regel 9.6.

9.4

Im Dameneinzel ist ein Satz gewonnen von der Seite, die zuerst 11 Punkte erreicht hat, mit Ausnahme der Regel 9.6.

9.5.1

Wenn der Punktstand  "14 beide" ("10 beide" im Dameneinzel) ist, hat die Seite, die

zuerst  "14" ("10") Punkte erreichte die Wahl, diesen Satz "zu setzen" oder "nicht zu setzen" (Regel 9.6).

9.5.2

Diese Wahl kann nur getroffen werden, wenn zum ersten Mal dieser Punktstand erreicht ist. Sie muss erfolgen, bevor der nächste Aufschlag ausgeführt ist.

9.5.3

 - gestrichen -

9.6

Wenn "gesetzt" wurde, wird der Punktstand weitergezählt und die Seite, die zuerst "17" ("13" im Dameneinzel) Punkte erreicht hat gewinnt den Satz.

9.6.1

- gestrichen -

9.6.2

- gestrichen -

9.6.3

- gestrichen -

9.6.4

- gestrichen -

9.7

Die Seite, die einen Satz gewinnt, führt im nächsten Satz den ersten Aufschlag aus.

 

 

Erläuterungen

Ein Spiel ist gewonnen, wenn ein Spieler zwei Sätze gewonnen hat. Der dritte Satz wird nur ausgetragen, wenn jeder Spieler einen Satz für sich entschieden hat. Die Anzahl der Punkte, die für den Gewinn eines Satzes erreicht werden müssen, sind:

Herren-Einzel und alle Doppelspiele: 15 Punkte

Damen-Einzel: 11 Punkte.

Unter "Setzen" versteht man, den Satz eines Spieles über die normale Punktzahl hinaus zu verlängern. Das geschieht jedoch nicht willkürlich, sondern ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Nur der Spieler bzw. die Spielerin, der bzw. die zuerst die für das "Setzen" erforderliche Punktzahl erreicht hat, kann beim Aufschließen des Gegners zum Gleichstand bei dieser Punktzahl von ihr Gebrauch machen. Der Anspruch auf das "Setzen" muss vor dem nächsten Aufschlag, der dem Gleichstand folgt, vom Spieler bzw. von der Spielerin geltend gemacht werden. Nach dem erfolgten nächsten Aufschlag ist der Zeitpunkt für das setzen vorbei.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 10 (Wechsel der Seiten) : 

 

10.1

Die Spieler wechseln die Seiten;

10.1.1

nach Beendigung des ersten Satzes;

10.1.2

vor Beginn des dritten Satzes ( falls ein solcher ausgetragen wird) und

10.1.3

im dritten Satz oder in einem Spiel mit einem Satz, wenn die führende Seite folgenden Punktstand erreicht hat:
- 6 in einem Spiel zu 11 Punkten
- 8 in einem Spiel zu 15 Punkten

10.2

wenn Spieler es versäumen, die Seite wie in Regel 10.1 angegeben, zu wechseln, so muss der Seitenwechsel unmittelbar nach Erkennen des Fehlers erfolgen und der bis dahin erreichte Punktstand bleibt bestehen.

 

Erläuterungen

Hat der Schiedsrichter es versäumt, die Spielfeldseiten bei entsprechender Punktzahl wechseln zu lassen, entstehen daraus kein Regelverstoß. Eine Reklamation, die die Gültigkeit des Ergebnisses aufhebt, ist nicht möglich.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 11 (Aufschlag) :  

 

11.1

Bei einem korrekten Aufschlag

11.1.1

darf keine Seite die Ausführung des Aufschlages unzulässig verzögern;

11.1.2

müssen Aufschläger und Rückschläger innerhalb der diagonal gegenüberliegenden Aufschlagfelder stehen, ohne die Begrenzungslinien dieser Aufschlagfelder zu berühren. Ein Teil beider Füße des Aufschlägers und des Rückschlägers muss solange mit dem Spielfeldboden in Berührung bleiben, bis der Aufschlag ausgeführt ist (Regel 11.4) ;

11.1.3

muss der Schläger des Aufschlägers zuerst den Fuß des Federballs berühren, während sich der gesamte Federball noch unterhalb der Taille des Aufschlägers befindet;

11.1.4

muss im Augenblick des Schlages der Schlägerkopf so in eine Abwärtsrichtung zeigen, dass der gesamte Schlägerkopf deutlich sichtbar unter der schlägerführenden Hand ist;

 11.1.5

muss nach Aufschlagbeginn (Regel 11.2) der Schläger des Aufschlägers weiter vorwärts geführt werden, bis der Aufschlag ausgeführt ist; und

11.1.6

muss der Federball vom Schläger des Aufschlägers an aufwärts über das Netz fliegen, um, sofern der Flug nicht unterbrochen wird, im Aufschlagfeld des Rückschlägers zu landen.

11.2

Sobald die Spieler ihre Positionen eingenommen haben, gilt die erste Vorwärtsbewegung des Schlägerkopfes des Aufschlägers als Aufschlagbeginn.

11.3

Der Aufschläger darf mit dem Aufschlag nicht beginnen, bevor der Rückschläger bereit ist. Der Rückschläger muss jedoch als bereit angesehen werden, wenn er versucht, den Aufschlag zurückzuschlagen.

11.4

Der Aufschlag gilt als ausgeführt, wenn, nachdem er begonnen wurde (Regel 11.2), der Federball vom Schläger des Aufschlägers getroffen wurde oder der Federball den Boden berührt.

11.5

Im Doppelspiel können die jeweiligen Partner jede Position auf dem Feld einnehmen, die den gegnerischen Aufschläger oder Rückschläger in der Sicht nicht behindert.

 

Erläuterungen

Zu 11.1.1

Wenn ein Spieler, der seine Aufschlag- bzw. seine Rückschlagposition eingenommen hat, verzögert, ist dieses Verhalten zu bestrafen.

Zu 11.1.2

Bei der Anwendung der Regel 11.1.2 kommt es darauf an, dass beide Füße des Aufschlägers wie auch des Rückschlägers solange mit dem Boden in ruhiger Stellung in Berührung bleiben, bis der Aufschlag ausgeführt ist. Der Aufschlag ist ausgeführt, wenn der Federball den Schläger berührt hat. Mit dem Boden in ruhiger Stellung in Berührung bleiben setzt voraus, dass irgendein Teil das Fußes auf dem gleichen Punkt verharrt. Es ist trotzdem nicht erforderlich, dass die ganze Fußsohle ruhig bleiben muss. Das Heben der Ferse oder Fußspitze ist bedenkenlos erlaubt, wenn dabei ein Teil des Fußes auf der gleichen Stelle bleibt. Ein Nachziehen des Fußes, wie es Oft festgestellt wird, ist, obwohl der Fuß am Boden bleibt, nicht gestattet. Obwohl die Begrenzungslinien innerhalb das Spielfeldes liegen und hinsichtlich der Ballberührung zum Spielfeld zählen, gilt der Spieler, der auf einer Begrenzungslinie des Aufschlagfeldes steht, bzw. diese berührt, als außerhalb des Feldes stehend und begeht dadurch einen Fehler. Die vorgenannten Punkte, die zu Fehlern fahren, gelten nicht für den Partner des Aufschlägers bzw. Rückschlägers. Er kann jede Position einnehmen. Es ist daher unbedeutend, ob er auf einer Linie steht, sich vor der vorderen Aufschlaglinie sich hinter dem Aufschläger bzw. Rückschläger aufhält. Ebenso können beide Spieler im Aufschlagfeld stehen.

Zu 11.1.3

Der Aufschlag ist so auszuführen, dass sich zum Zeitpunkt der Berührung des Balles mit dem Schläger auch nicht ein Teil des Balles über der Taille befindet. Dabei muss der Fuß des Federballes zuerst getroffen werden.

Zu 11.1.4

Der Aufschlag ist so auszuführen, dass im Augenblick der Ballberührung der höchste Teil des Schlagerkopfes in der Waagerechten tiefer ist als der unterste Teil der schlägelführenden Hand.

Zu 11.1.5

Jede Bewegung eines Aufschlägers, die die Unterbrechung eines ordnungsgemäßen Aufschlages zur Folge hat und jede Unterbrechung der Aufschlagbewegung ist als Täuschungsversuch anzusehen und als Fehler zu werten. Unter dem Begriff "fortgesetzt weiter vorwärts geführt" ist die Bewegung der schlägerführenden Hand zu verstehen, und zwar vom Beginn das Aufschlages bis zum Zeitpunkt der ersten Ballberührung. Sie muss eine ununterbrochene gleichmäßige oder beschleunigende (Swip) -Bewegung beschreiben. Die Täuschung beim Aufschlag ist manchmal sehr schwer zu sehen. Der Aufschlag bzw. der Schiedsrichter darf bei der Entscheidung jedoch nicht großzügig, sondern muss kleinlich verfahren. Keineswegs ist auf Täuschung zu erkennen, wenn verschiedene Aufschlagarten angewandt werden. Wird der Gegner bei der Durchführung des Aufschlages über die Aufschlagart im Unklaren gelassen, so kann nicht von einer Tauschung gesprochen werden. Die Variationen der Aufschlagarten mit dem Ziel, sich so spät wie möglich dem Gegner zu erkennen zu geben, ist eine spieltaktische Angelegenheit und kein Fehler. Eine Täuschung liegt jedoch vor, wenn der Versuch gemacht wird, den Gegner durch Suggestivhandlungen vom Aufschlag abzulenken, um auf diese Art zum Erfolg zu kommen.

Zu 11.1.6

Der Federball, der, nachdem er das Netz überflogen vor dem Aufschlagfeld des Rückschlagers auf den Boden fällt, ist als Fehler im Sinne der Regel 15.4 und nicht als Aufschlagfehler gem. Regel 15.1 zu werten. Zu 11.3 Selbst wenn die aufschlagende Seite aus taktischen Gründen ein Spiel schnell gestalten will, darf der Aufschlag nicht eher ausgeführt werden, bis der Gegner bereit ist. Das ist natürlich für die rückschlagende Seite kein Freibrief, das Spiel unnötig zu verzögen. Ein geübter Schiedsrichter wird unschwer erkennen, wann ein Spieler bereit ist, und seine Entscheidungen treffen. Es muss in jedem Falle verhindert werden, dass sich die rückschlagende Seite auf das Nichtbereitsein beruft, wenn sie einen geschickten Aufschlag nicht retournieren kann.

Zu 11.3

Selbst wenn die aufschlagende Seite aus taktischen Gründen ein Spiel schnell gestalten will, darf der Aufschlag nicht eher ausgeführt werden, bis der Gegner bereit ist. Das ist natürlich für die rückschlagende Seite kein Freibrief, das Spiel unnötig zu verzögen. Ein geübter Schiedsrichter wird unschwer erkennen, wann ein Spieler bereit ist, und seine Entscheidungen treffen. Es muss in jedem Falle verhindert werden, dass sich die rückschlagende Seite auf das Nichtbereitsein beruft, wenn sie einen geschickten Aufschlag nicht retournieren kann

Zu 11.4

Wenn der Federball nach Aufschlagbeginn nicht getroffen wird und "den Boden berührt", gilt der Aufschlag als ausgeführt. Er wird nicht wiederholt.

Zu 11.5

Die Regel 11.5 macht es dem Partner lediglich zur Pflicht, den Gegner weder in der Sicht noch sonst zu  Behindern. Stellt sich der Partner des Aufschlägers so vor diesen, dass der Rückschläger den Spieler bei der Durchführung des Aufschlages nicht einwandfrei verfolgen kann, ist er, wenn es unbeabsichtigt geschieht, aufzufordern, die Sicht freizugeben. Gelangt der Schiedsrichter jedoch zu der Überzeugung, dass sich der Partner absichtlich so verhält, ist auf Fehler zu erkennen.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 12 (Einzelspiel) : 

 

12.1          

Der Aufschlag wird von den Spielern jeweils vom rechten Aufschlagfeld ausgeführt und im rechten Aufschlagfeld zurückgeschlagen, wenn der Aufschläger noch keine Punkte oder eine gerade Punktzahl in diesem Satz erreicht hat.

12.2          

Der Aufschlag wird von den Spielern jeweils vom linken Aufschlagfeld ausgeführt und im linken Aufschlagfeld zurückgeschlagen, wenn der Aufschläger in diesem Satz eine ungerade Punktzahl erreicht hat.

12.3          

Ist ein Satz gesetzt, gilt die vom Aufschläger erzielte gesamte Punktzahl zur Anwendung von Regel 12.1 und 12.2.

12.4          

Der Federball wird abwechselnd von Aufschläger und Rückschläger geschlagen bis ein "Fehler" gemacht wird oder der Federball nicht mehr im Spiel ist.

12.5.1       

Wenn der Rückschläger einen "Fehler" macht oder der Federball nicht mehr im Spiel ist, weil er den Boden innerhalb des Spielfeldes des Rückschlägers berührt, erzielt der Aufschläger einen Punkt. Der Aufschläger schlägt dann wieder auf, nun aber vom anderen Aufschlagfeld.

12.5.2       

Wenn der Aufschläger einen "Fehler" macht oder der Federball nicht mehr im Spiel ist, weil er den Boden innerhalb des Spielfeldes des Aufschlägers berührt, verliert der Aufschläger das Aufschlagrecht und der Rückschläger wird der Aufschläger, wobei kein Spieler einen Punkt erzielt hat.

 

Erläuterungen

Beim Einzelspiel hat der rückschlagende Spieler den Ball immer in dem diagonal gegenüber dem Aufschlagspieler befindlichen Aufschlagfeld zurückzuschlagen. Die rückschlagende Seite hat sich also nach dem Punktergebnis der aufschlagenden Se richten. Ebenso wird im Verlauf des Satzes nach dem Aufschlagwechsel nur dann der erste Aufschlag vom rechten Aufschlagfeld ausgeführt, wenn die aufschlagende Seite eine gerade Punktzahl erreicht hat, im anderen Falle entsprechend vom linken Aufschlagfeld.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 13 (Doppelspiel) : 

 

13.1

Zu Beginn eines Satzes und jedes mal, wenn eine Seite das Aufschlagrecht gewinnt, wird der Aufschlag vom rechten Aufschlagfeld aus ausgeführt.

13.2

Nur der Rückschläger darf den Aufschlag zurückschlagen. Sollte der Federball den Partner des Rückschlägers berühren oder von diesem geschlagen werden, gewinnt die aufschlagende Seite einen Punkt.

13.3.1

Nachdem der Aufschlag zurückgeschlagen ist, kann der Federball von jedem Spieler auf der Aufschlagseite und dann von jedem Spieler auf der rückschlagenden Seite geschlagen werden- und so weiter- bis der Federball nicht mehr im Spiel ist.

13.3.2

Nachdem der Aufschlag zurückgeschlagen ist, kann ein Spielerden Federball von jeder Position auf seiner Spielfeldseite aus schlagen.

13.4.1

Wenn die rückschlagende Seite einen "Fehler" macht oder der Federball nicht mehr im Spiel ist, weil er den Boden innerhalb des Spielfeldes der rückschlagenden Seite berührt, erzielt die Aufschlagseite einen Punkt und der Aufschläger schlägt erneut auf.

13.4.2

Wenn die Aufschlagseite einen "Fehler" macht oder der Federball nicht mehr im Spiel ist, weil er den Boden innerhalb des Spielfeldes der Aufschlagseite berührt, verliert der Aufschläger das Recht, den Aufschlag weiterhin auszuführen, wobei keine der beiden Seiten einen Punkt erzielt.

13.5.1

Der Spieler, der zu Beginn eines Satzes aufschlägt, führt den Aufschlag vom rechten Aufschlagfeld aus oder schlägt den Aufschlag im rechten Aufschlagfeld zurück, wenn die Seite dieses Spielers keine Punkte oder eine gerade Punktzahl in diesem Satz erreicht hat, ansonsten gilt für ihn das linke Aufschlagfeld.

13.5.2

Der Spieler, der zu Beginn eines Satzes den Aufschlag zurückschlägt, schlägt den Aufschlag im rechten Aufschlagfeld zurück oder führt den Aufschlag vom rechten Schlagfeld aus, wenn diese Seite noch keine Punkte oder eine gerade Punktzahl in diesem Satz erreicht hat, anderenfalls gilt für ihn das linke Aufschlagfeld.

13.5.3

Für die jeweiligen Partner gilt das umgekehrte Schema.

13.5.4

Wenn in einem Satz "gesetzt" wird, gilt die von einer Seite erreichte Gesamtpunktzahl, um Regel 13.5.1 bis 13.5.3 anzuwenden.

13.6

6 Der Aufschlag muss bei jeder Aufschlagfolge von einem anderen Aufschlagfeld ausgeführt werden, mit Ausnahme wie in den Regeln 14 und 16 festgelegt.

13.7

Das Aufschlagrecht geht hintereinander vom ersten Aufschläger in einem Satz zum ersten Rückschläger über und dann jeweils hintereinander von diesem Spieler an seinem Partner und dann an einen der Gegner und dann zum Partner des Gegners usw.

13.8

Kein Spieler darf außerhalb der Reihenfolge den Aufschlag ausführen, außerhalb der Reihenfolge den Aufschlag zurückschlagen oder im gleichen Satz zweimal hintereinander den Aufschlag zurückschlagen, mit Ausnahme in den Regeln 14 und 16 festgelegt.

13.9

Jeder der beiden Spieler der Siegerseite kann im folgenden Satz als erster den Aufschlag ausführen und jeder der beiden Spieler der Verliererseite kann den Aufschlag zurückschlagen.

 

Erläuterungen

In einem Doppelspiel hat die Seite, die das erste Aufschlagrecht erworben hat (das Aufschlagrecht kann durch die Wahl oder durch den Satzgewinn erworben werden), bei Beginn eines jeden Satzes nur ein Aufschlagrecht. Der diesen Aufschlag zurückschlagende Spieler muss vor Satzbeginn benannt werden. Das Aufschlagrecht geht verloren, wenn diese Seite den ersten Fehler gemacht hat. Es ist zu merken, dass jede Seite bei der Durchführung des Aufschlages so zu stehen hat, wie es sich aus ihrem Punktergebnis ergibt. So hat z.B. der Spieler, der den ersten Aufschlag ausführt (grundsätzlich aus dem rechten Aufschlagfeld), immer den Aufschlag im rechten Feld zurückzuschlagen bzw. auszuführen, wenn seine Seite ein gerades Punktergebnis erreicht hat (2, 4, 6, 8 usw.). Der Partner hat entgegengesetzt zu verfahren..

 

Er wirbt aufgrund des Spielverlaufs eine Seite das Aufschlagrecht, so beginnt der Spieler, der dem Punktergebnis entsprechend im rechten Feld zu stehen hat, mit dem Aufschlag. Ist es zufällig der Partner des Spielers, der den ersten Aufschlag des Satzes zurückschlug oder ausführte, so beginnt er mit dem ersten Aufschlag. Im Spielverlauf kann jeder Spieler den Ball schlagen. Es muss keineswegs abwechselnd geschlagen oder eine bestimmte Reihenfolge eingehalten werden. Die Spieler sind nicht an die innerhalb des Spielfeldes bestehende Markierung gebunden.

 

Nachdem der erste Aufschlag ausgeführt ist, schlägt der Spieler solange auf, bis seine Seite einen Fehler gemacht hat. Nach jedem Punktgewinn ist das Aufschlagfeld zu wechseln; es ist also einmal vom rechten und das andere Mal vom linken Aufschlagfeld aufzuschlagen. Wird das Aufschlagrecht im Laufe das Satzes erworben, dann hat auch der Partner, nachdem die aufschlagende Seite einen Fehler gemacht hat, so lange das Aufschlagrecht, bis ein zweiter Fehler von ihr begangen wird.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 14 (Verwechslung des Aufschlagfeldes) : 

 

14.1

Eine Verwechslung des Aufschlagfeldes liegt vor, wenn ein Spieler

14.1.1

außerhalb der Reihenfolge den Aufschlag ausgeführt hat;

14.1.2

vom falschen Aufschlagfeld aus aufgeschlagen hat; oder

14.1.3

im falschen Aufschlagfeld stehend bereit war, den Aufschlag zurückzuschlagen und dieser ausgeführt wurde.

14.2

Wenn eine Verwechslung des Aufschlagfeldes vorgekommen ist, gilt:

14.2.1

Wenn die Verwechslung vor Ausführung des nächsten Aufschlages festgestellt wird, wird auf "Wiederholung" entschieden, es sei denn, dass nur eine Seite den Fehler  begangen und den Ballwechsel verloren hat. In dies Fall wird der Fehler nicht korrigiert.

14.2.2

Wenn die Verwechslung vor Ausführung des nächsten Aufschlages nicht festgestellt wird, erfolgt keine Korrektur dieser Verwechslung.

14.3

Bei einer "Wiederholung" aufgrund einer Verwechselung des Aufschlagfeldes wird der Ballwechsel nach erfolgter Korrektur der Verwechslung wiederholt.

14.4

Wenn eine Verwechslung des Aufschlagfeldes sich korrigiert wird, wird das Spiel fortgesetzt, ohne dass die neuen Aufschlagfelder der Spieler geändert werden. Ebenso wird die neue Aufschlagreihenfolge nicht geändert.

 

Erläuterungen

Voraussetzung zur Anwendung der Regel 14 ist die Tatsache, dass aufgrund einer Verwechslung des Aufschlagfeldes bzw. -spielers der Aufschlag nicht richtig durchgeführt wurde. Man merke sich, dass der Aufschlag dann zu wiederholen ist, wenn die Seite den nächsten Fehler macht, die den Aufschlag ordnungsgemäß ausgeführt bzw. zurückgeschlagen hat. Begeht jedoch die Seite, bei der die Verwechslung eingetreten ist, den nächsten Fehler, so bleibt der Fehler bestehen und die Seite hat für die Dauer des Satzes diese veränderte Stellung beizubehalten. Dieses gilt auch für das Einzel- wie für das Doppelspiel. Zu diesen Ausführungen ist abschließend noch zu erwähnen, dass sie nur Gültigkeit haben, wenn rechtzeitig reklamiert wurde, d.h. bevor der nächste Aufschlag ausgeführt wurde und der Schiedsrichter diese Verwechslung anerkannt hat.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 15 (Fehler) : 

 

15.1

wenn ein Aufschlag nicht korrekt ist (Regel 11.1);

15.2

wenn der Aufschläger beim Versuch, den Aufschlag auszuführen, den Federball nicht trifft;

15.3

wenn beim Aufschlag der Federball sich derart auf dem Netz verfängt, dass er auf der Oberkante hängen bleibt, oder beim Aufschlag nach Überfliegen des Netzes im Netz hängen bleibt;

15.4

wenn der im Spiel befindliche Ball

15.4.1

außerhalb der Begrenzungslinien des Spielfeldes den Boden berührt,

15.4.2

durch das Netz oder unter dem Netz hindurchfliegt;

15.4.3

das Netz nicht überfliegt;

15.4.4

das Dach, die Decke oder Seitenwände berührt;

15.4.5

einen Spieler oder die Kleidung eines Spielers berührt oder

15.4.6

irgendeinen anderen Gegenstand oder eine andere Person außerhalb der unmittelbaren Spielfeldumgebung berührt.

(Wo es aufgrund der Hallenkonstruktion erforderlich ist kann die örtliche Badminton-Organisation mit Zustimmung des Nationalverbandes Sonderregelungen treffen für Fälle, bei denen der Ball ein Hindernis berührt.)

15.5

wenn im Spiel sich der Anfangsberührungspunkt mit dem Federball nicht auf der Seite des Netzes des Schlag befindet. (Der Schlagende darf jedoch im Verlauf eines Schlages mit seinem Schläger dem Federball über das Netz folgen.)

15.6

wenn ein Spieler, während der Ball im Spiel ist,

15.6.1

das Netz oder dessen Haltevorrichtung mit dem Schläger, seinem Körper oder seiner Bekleidung berührt;

15.6.2

wenn ein Spieler mit dem Schläger oder seinem Körper über dem Netz in das gegnerische Spielfeld eindringt, mit Ausnahme der Regelung nach 15.5; oder

15.6.3

wenn der Spieler mit dem Schläger oder seinem Körper unter dem Netz in das gegnerische Spielfeld eindringt und der Gegner dadurch behindert oder gestört wird.

15.6.4

den Gegner daran hindert, das heißt verhindert, einen zulässigen Schlag auszuführen, der dem Federball über das Netz folgt;

15.7

wenn ein Spieler während des Spiels seinen Gegner vorsätzlich durch irgendwelche Handlungen wie Rufen oder Gebärden ablenkt;

15.8

wenn der im Spiel befindliche Ball

15.8.1

vom Schläger aufgefangen und festgehalten wird und dann während der Ausführung des Schlages geschleudert wird; oder

15.8.2

vom selben Spieler zweimal hintereinander mit zwei Schlägen geschlagen wird; oder

15.8.3

von einem Spieler und dessen Partner hintereinander geschlagen wird;

15.8.4

den Schläger eines Spielers berührt und seinen Flug fortsetzt in Richtung auf das hintere Ende dieser Spielfeldseite;

15.9

wenn ein Spieler wegen offenkundiger, wiederholter und anhaltender Verstöße nach Regel 18 für schuldig befunden wird.

 

Erläuterungen

zu 15.4. 1

Der Ball ist erst aus, wenn er außerhalb des Feldes den Bodenberührt hat. Wird der Ball vom Spieler oder dem Schläger berührt, bevor er mit dem Boden in Berührung gekommen ist, so ist er so zu werten, als wenn er das Spielfeld erreicht hätte. Es ist dabei vollkommen unbedeutend, wohin er, ohne berührt worden zu sein, geflogen wäre. Das trifft auch für den Fall zu, wo der Ball nach dem Aufschlag ganz offensichtlich nicht in das richtige Aufschlagfeld gefallen wäre.

 

Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn in einem Doppelspiel ein Spieler seinem Partner beim Erkennen von Ausbällen behilflich ist. Er soll es jedoch nur so machen, dass der Gegner dabei nicht behindert wird. Um Fehlentscheidungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, dabei nicht das Wort „aus“ zu verwenden. Dieser Ausruf soll dem Schieds- und Linienrichter vorbehalten bleiben, damit bei den beteiligten Spielern kein Zweifel aufkommen kann. Die Mittellinie begrenzt beide Spielfeldseiten. Wenn diese Linie auch mit ihren Ausmaßen im rechten und im linken Feld liegt, begrenzt doch die ganze Linie das jeweilige Feld. Fällt ein Federball nach dem Aufschlag auf die Mittellinie, so gilt er als in das Aufschlagfeld gefallen. Würde diese Regel anders ausgelegt, wäre es für den Linienrichter eine Zumutung, sich klar zu entscheiden, ob ein Federball auf die rechte oder linke Hälfte der Mittellinie gefallen ist.

 

Zu 15.4.4 

Anmerkung: Im Bereich des Deutschen Badminton-Verbandes gilt bis auf Widerruf:

  1. Eine Halle ist uneingeschränkt bespielbar, wenn sie eine lichte Höhe von 9,00 m aufweist. Bei einer Hallenhöhe von unter 5,00 m ist sie nicht bespielbar.

 

Die „lichte Höhe“ einer Halle ist vom Boden bis zum untersten Teil der Deckenkonstruktion zu messen. Ist ein Deckenbalken vorhanden, auch wenn über ihm noch freier Raum ist, so dass die „lichte Höhe“ vom Boden bis zum untersten Rand des Balkens.

 

Bei einer lichten Hallenhöhe zwischen 5,00 m und 8,99 m ist der Aufschlag zu wiederholen, wenn der Ball die Decke bzw. Deckenkonstruktion berühmt. Berührt er jedoch während des Schlagwechsels die Decke bzw. Deckenkonstruktion, entsteht immer ein Fehler.

 

Zu 15.4.5

Es ist unerheblich, wo sich der Spieler befindet, wenn der Federball ihn berührt. Wird er außerhalb der Spielfeldgrenzen vom Federball getroffen, ist dies gleichwohl ein Fehler, da sich der Federball noch „im Spiel“ befand.

 

Zu 15.4.6 

Welche Maße als „unmittelbare Spielfeldumgebung“ gelten, gibt weder der englische Originaltext noch eine entsprechende Erläuterung wieder. Aus dem Regeltext ist jedoch nach Sinn und Zweck der Vorschrift nicht zu schließen, dass das Berühren des Balles innerhalb dieser Umgebung keinen Fehler auslöst. Die Regel 15.4.6 will nämlich unter anderem den Tatbestand erfassen, bei dem eine Person (kein beteiligter Spieler), die zufällig sich in der Nähe des Spielfeldes befindet, vom Federball getroffen wird.

 

Für den Bereich des DBV gilt deshalb weiterhin, dass es unwesentlich ist, ob sich dieser Gegenstand/die Person im geschützten Spielraum außerhalb der Spielfeldgrenzen (0,30/1,30 m) oder darüber hinaus befindet.

 

Zu 15.5

Der Schlag auf den Ball darf nicht auf der gegnerischen Seite erfolgen. Es genügt, wenn ein Teil des Balles das Netz überflogen hat.

Nach dem Klammervermerk in Regel 15.5 ist nur der Folgeschlag über das Netz in das gegnerische Feld erlaubt.

 

Zu 15.6.1

Es kommt bei der Erfüllung dieses Tatbestandes darauf an, dass der Ball noch „im Spiel“ ist (siehe Regel 17).

 

Zu 15.6.4

Eine weitere Behinderung liegt vor, wenn ein Spieler nahe am Netz den Federball nach unten schlagen will, dabei den zulässigen Folgeschlag über das Netz aber nicht durchführen kann, weil der Gegner seinen Schläger in der Nähe des Netzes hochhält mit der Absicht, den Ball abprallen zu lassen. Diese Handlung das Gegners ist als Fehler zu werten.

 

Zu 15.8

Der Ausdruck „deutlich geschlagen“ wird in keiner Regel gebraucht und führt leicht zur falschen Auslegung dieser Regel. Wenn ein Schmetterball zufällig den gegnerischen Schläger trifft und von der Bespannung oder dem Rahmen abprallt, kann nicht von einem deutlich geschlagenen Ball gesprochen werden. Trotzdem ist es kein Fehler.

 

Prallt der Federball jedoch nicht zurück (weil er lediglich den Schläger berührt) und fliegt deshalb weiter auf das hintere Ende dieser Spielfeldseite zu, ist mit dem Berühren sofort auf Fehler zu entscheiden. Dies gilt auch, wenn die weitere Flugbahn nicht die direkte weitere Fluglinie darstellt sondern nach links oder rechts abweicht. Auch hier liegt bereits mit dem Berühren der Fehler vor. Die einzige Ausnahme ist in Absatz 1 beschrieben. Voraussetzung ist jedoch dabei, dass der Federball abprallt, also zurückfliegt oder fällt.

 

 

Es ist kein Fehler, wenn der Ball in Ausführung eines Schlages mit zwei seiner Teile (Kork und Federn)den Schläger berührt, ganz gleich, ob zum selben Zeitpunkt oder nacheinander.

 

Die Regel will mit dieser Formulierung lediglich verhindern, dass der Ball mit dem Schläger aufgefangen und angehalten und dann ins gegnerische Feld geworfen bzw. geschleudert wird. Dieses sogenannte Löffeln oder Schaufeln ist als Fehler zu werten.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 16 (Wiederholung) :

 

"Wiederholung" wird vom Schiedsrichter angezeigt, um das Spiel zu unterbrechen.

 

16.1

Eine "Wiederholung" kann bei jedem unvorhergesehenen oder unbeabsichtigten Ereignis gegeben werden.

16.2

Wenn der Federball sich derart auf dem Netz verfängt, dass er auf der Oberkante hängen bleibt, oder nach Überfliegen des Netzes im Netz hängen bleibt, so ist das eine "Wiederholung", ausgenommen während des Aufschlages.

16.3

Wenn während des Aufschlages sowohl Rückschläger als auch Aufschläger gleichzeitig einen Fehler machen, so wird auf "Wiederholung" entschieden.

16.4

Wenn der Aufschläger den Aufschlag ausführt, bevor der Rückschläger bereit ist, so wird auf "Wiederholung" entschieden.

16.5

Wenn während des Spiels der Federball auseinander fällt und sich der Fuß vollständig vom übrigen Federball löst, so wird auf "Wiederholung" entschieden.

16.6

Wenn der Linienrichter nicht sehen konnte, wohin der Federball gefallen ist und der Schiedsrichter keine Entscheidung treffen kann, so wird auf "Wiederholung" entschieden.

16.7

Wenn eine "Wiederholung" gegeben wird, gilt der seit dem letzten Ballwechsel erfolgte Aufschlag nicht mehr und der Spieler, der den Aufschlag hatte, wiederholt den Aufschlag, ausgenommen in dem Fall, in dem Regel 14 anwendbar ist.

 

Erläuterungen

zu 16.1

Wenn eine Wiederholung aufgrund eines Ereignisses gegeben werden soll, muss dies zufällig und ungewollt eintreten. Eine Behinderung durch den Partner kann dabei keine Berücksichtigung finden. Eine Wiederholung ist jedoch zu geben, wenn

a) der Federball einen Gegenstand berührt, der sich in dem Raum über dem Spielfeld bis zu einer lichten Höhe von 9, 00 m befindet (Lampen, Lautsprecher, Spottgerät u.ä. einschließlich Halterungen) und aus der Deckenkonstruktion herausragt (die zur Deckenkonstruktion gehörenden wie Träger usw. sind keine derartigen Gegenstände);

 

b) der Ball ggf. über die Netzhöhe (1,55 m) herausragenden Teil der Pfosten berührt, soweit diese auf der seitlichen Begrenzungslinie stehen (berührt der Ball jedoch einen Pfosten, der nicht höher als das Netz ist, so ist so zu entscheiden, als wenn er das Netz berührt hätte);

 

c) ein nicht zum Spiel gehörender Gegenstand in das Spielfeld oder in den geschützten Spielfeldbereich ( 1, 30 m bzw. O, 30 m) fällt oder den Raum über dem Spielfeld durchfliegt.

 

Eine Wiederholung kann gegeben werden, wenn

 

a) der Ball sich über dem Spielfeld befindliche Gegenstände überfliegt, ohne sie zu berühren und dabei der Sichtkontakt des bzw. der Spieler oder des Schiedsrichters zum Ball unterbrochen wird (dazu können auch Verstrebungen gehören, die eigentlich Deckenkonstruktion sind);

 

b) der Ball an sich über dem Spielfeld befindlichen Gegenständen so vorbeifliegt, dass dabei der Sichtkontakt des Schiedsrichters zum Ball unterbrochen wird.

 

Auf Fehler ist zu entscheiden, wenn der Ball Gegenstände berührt, die sich außerhalb des Spielfeldes befinden. Das gilt auch für die Pfosten, wenn sie nicht auf der seitlichen Begrenzungslinie stehen und den Teil des Netzes, der ggf. über das Standardspielfeld hinausragt. Die Linienrichter haben darum in diesem Zusammenhang nicht nur die Bodenlinien, sondern auch die Begrenzungslinien am Netz zu überwachen.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 17 (Federball nicht im Spiel) :

 

Ein Federball ist nicht mehr im Spiel, wenn

17.1

er das Netz berührt und sich dort verfängt oder an der Netzoberkante hängen bleibt;

17.2

er das Netz oder den Pfosten berührt und dann beginnt, auf der Netzseite des den Schlag ausführenden Spielers auf den Boden des Spielfeldes zurückzufallen;

17.3

er den Boden des Spielfeldes berührt;

17.4

der Tatbestand eines "Fehlers" oder einer "Wiederholung" vorliegt.

 

Erläuterungen

Bei der Regel 17 handelt es sich um eine Vorschrift, die nicht behandelt, welche Entscheidung (Fehler oder Wiederholung) zu treffen ist. Sie stellt lediglich klar, wann ein Federball sich nicht mehr im Spiel befindet.

 

Der Federball, der gegen das Netz oder den Pfosten fliegt und von dort aus abwärts fällt, ist mit Beginn der Abwärtsbewegung nicht mehr im Spiel.

 

Der Tatbestand, dass ein "Fehler" oder eine "Wiederholung" vorliegt, ist nicht allein entscheidend im Sinne der Regel 17.4. Zusätzlich erforderlich ist es, dass der Schiedsrichter diesen Tatbestand auch erkennt und eine Entscheidung trifft.. Das bedeutet unter anderem, dass beispielsweise ein fremder Federball, der im Spielfeld liegt, erst dann den Ballwechsel unterbricht, wenn der Schiedsrichter dies sieht. Dasselbe gilt für den Federball, der z.B. die Decke berührt. Wird dies vom Schiedsrichter nicht bemerkt, bleibt der Ball "im Spiel".

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 18 (fortgesetztes Spiel) :  

 

 18.1

Das Spiel wird ohne Unterbrechung vom ersten Aufschlag bis zum Ende des Spiels durchgeführt, ausgenommen wie in den Regeln 18.2 und 18.3 erlaubt.

18.2

Eine Pause von nicht langer als 90 Sekunden zwischen dem ersten und zweiten Satz und fünf Minuten zwischen dem zweiten und dritten Satz bei allen Spielen bei folgen den Veranstaltungen erlaubt:

18.2.1

bei internationalen Wettbewerben;

18.2.2

bei von der IBF genehmigten Turnieren;

18.2.3

bei allen Spielen (es sei denn, dass der Nationalverband vorher die Entscheidung bekannt gegeben hat, eine solche Pause nicht zu gestatten).

18.3

Wenn Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Spieler liegen, es erforderlich machen, ist der Schiedsrichter berechtigt, das Spiel so lange zu unterbrechen, wie er es für notwendig erachtet. Wird das Spiel unterbrochen, bleibt der Punktstand bestehen und das Spiel wird bei dieser Punktzahl wieder aufgenommen.

18.4

Unter keinen Umständen darf das Spiel unterbrochen werden, um einem Spieler die Möglichkeit zu geben, sich zu erholen oder Luft zu sammeln oder um Anweisungen oder Ratschläge zu erhalten.

18.5.1

Mit Ausnahme der in den Regel 18.2 und 18.3 vorgesehenen Pausen ist es keinem Spieler erlaubt, während des Spiels Ratschläge zu erhalten.

18.5.2

Mit Ausnahme während der Pause, beschrieben in Regel 18.2, darf kein Spieler während des Spiels das Spielfeld ohne Genehmigung des Schiedsrichters verlassen. Ebenfalls ist das Verlassen des Spielfeldes in der 90 Sekunden Pause zwischen 1. und 2. Satz untersagt.

18.6

Der Schiedsrichter hat die alleinige Entscheidungsgewalt bezüglich jeglicher Spielunterbrechung.

18.7

Ein Spieler darf nicht

18.7.1

absichtlich das Spiel unterbrechen;

18.7.2

absichtlich die Geschwindigkeit des Federballs verändern;

18.7.3

sich in beleidigender Weise benehmen;

18.7.4

sich Fehlverhalten schuldig machen, die nicht anderweitig durch eine Regel abgedeckt sind.

18.8

Der Schiedsrichter hat jeden Verstoß gegen die Regeln 18.4, 18.5 oder 18.7 wie folgt zu behandeln:

18.8.1

eine Verwarnung an den Spieler auszusprechen, der sich schuldig gemacht hat;

18.8.2

den schuldigen Spieler, wenn er vorher verwarnt wurde, mit einem Fehler zu bestrafen; oder

18.8.3

im Falle eines empörenden Verstoßes oder fortdauernder Verstöße den schuldigen Spieler mit einem Fehler zu bestrafen und ihn sofort dem Referee zu melden. Dieser ist berechtigt zu disqualifizieren.

18.9

Ist kein Referee eingesetzt, hat der verantwortliche Schiedsrichter das Recht zur Disqualifikation.

 

Erläuterungen

Jede Unterbrechung des regulären Ablaufes das Spieles ist, soweit sie nicht außerhalb der Gewalt des Spielers liegt, vom Schiedsrichter mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterbinden. Ohne Zustimmung das Schiedsrichters ist auch keine Veränderung der Bekleidung des Spielers vorzunehmen. (Festschnüren der gelockerten Turnschuhe, Schlägerwechsel und Ausziehen warmer Oberbekleidung). Es muss als und unsportlich bezeichnet werden, wenn sich Spieler aus Konditionsmangel durch absichtliches Einlegen von "Kunstpausen" über die kritische Phase retten wollen. Dazu werden nicht selten der Einsatz eines neuen Balles und die damit verbundenen Probeschläge benutzt. Der Schiedsrichter hat darum Sorge zu tragen, dass immer genügend Bälle, die vor dem Spiel zu prüfen sind, zur Verfügung stehen.

 

Auch wegen einer Verletzung eines Spielers darf das Spiel nicht unterbrochen werden. Erlaubt ist lediglich eine schnelle Diagnose (soweit möglich) und eine kurze Erstversorgung (wie das Anbringen einer stützenden Binde oder eines Pflasters) auf dem Spielfeld.

 

Es ist kein Verstoß gegen diese Regel, wenn die Beschaffenheit des Federballes mit Zustimmung aller am Spiel Beteiligter (Spieler und Schiedsrichter) so verändert wird, dass er der Geschwindigkeit nach Regel 4 entspricht; z.B. durch Knicken der Federspitzen.

 

Die Auslegung der Begriffe "Fehlverhalten", "Benehmen in beleidigender Weise" und "empörendes Verstoßen" liegt im Ermessen des Schiedsrichters. Die Reihenfolge der Sanktionen ist einzuhalten. Sie richtet sich aber nach dem Grad der Verfehlung.. Das bedeutet, dass auch sofort auf Fehler entschieden werden kann. In diesem Fall ist ebenfalls dies dem Referee zu melden.

 

Der Zeitpunkt, zu dem im Grunde nach der Referee eingeschaltet wird, liegt im Ermessen des Schiedsrichters. Erst wenn der Schiedsrichter das Gefühl hat, eine Disqualifikation sei angebracht, ist der Referee zu rufen. Das bedeutet gleichzeitig, dass ein Spieler bei "fortlaufendem Fehlverhalten" auch mehrfach mit einem "Fehler" belegt werden kann. Dabei ist es unwesentlich, ob es sich um das gleiche Fehlverhalten handelt oder verschiedene Verstöße sich ereignen.

 

Die Disqualifikation eines Spielers, auch der Spielabbruch wegen Verletzung, kann nur vom Referee oder, wenn ein Referee nicht eingesetzt ist, vom Schiedsrichter ausgesprochen werden.

 

Anmerkung:

Im Gebiet des Deutschen Badminton-Verbandes kann zwischen dem 1. und 2. Satz eine Pause von nicht länger als 90 Sekunden und zwischen dem 2. und 3. Satz eine Pause von nicht länger als fünf Minuten eingelegt werden.

 

zurück zum Inhalt

 


Regel 19 (Offizielle eines Turniers und Einsprüche) :

 

19.1

Der Referee hat die Gesamtverantwortung für das Turnier oder die Veranstaltung, bei der Spiele stattfinden.

19.2

Der für ein Spiel eingesetzte Schiedsrichter ist für den Ablauf des Spiels, für das Spielfeld und für direkt zum Spielfeld gehörende Dinge verantwortlich. Der Schiedsrichter hat dem Referee zu berichten. Bei Abwesenheit eines Referee berichtet der Schiedsrichter statt dessen dem für das Turnier verantwortlichen Offiziellen.

19.3

Der Aufschlagrichter meldet die Aufschlagfehler, die vom Aufschläger gemacht werden (Regel 11).

19.4

Ein Linienrichter zeigt an, ob ein Federball "ln" oder "Aus" ist.

 

Ein Schiedsrichter:

19.5

muss die Badminton Spielregeln einhalten und durchsetzen und vor allem auf ''Fehler" oder "Wiederholung" entscheiden, wenn diese vorgekommen sind, ohne von den Spielern darauf aufmerksam gemacht zu werden;

19.6

muss seine Entscheidungen bei jedem Einspruch wegen eines Streitpunktes treffen, falls er dazu vor Beginn des nächsten Aufschlages ersucht wird;

19.7

muss dafür sorgen, dass die Spieler und Zuschauer über den fortlaufenden Spielstand informiert werden;

19.8

muss nach Rücksprache mit dem Referee Linienrichter oder einen Aufschlagrichter einsetzen oder absetzen;

19.9

darf Tatsachenentscheidungen von Linienrichtern oder dem Aufschlagrichter nicht Überstimmen;

10.10.1

muss, wo ein anderer Offizieller für das Spielfeld nicht ein gesetzt worden ist, dafür sorgen, dass dessen Aufgaben durchgeführt werden.

19.10.2

muss, wenn einem eingesetzten Offiziellen die Sicht versperrt ist, die Entscheidung für ihn fällen oder auf "Wiederholung" entscheiden;

19.11

muss über jede Spielunterbrechung entscheiden;

19.12

muss alle Vorkommnisse im Zusammenhang mit Regel 18 aufschreiben und dem Referee melden;

19.13

muss den Referee bei allen nicht stattgegebenen Einsprüchen rufen, jedoch nur in Fällen der Regelauslegung.(Solche Einsprüche müssen vor der Ausführung des nächsten Aufschlages angemeldet werden, oder, wenn es am Ende eines Satzes ist, bevor die Partei, die die Einsprüche vorbringt, das Spielfeld verlassen hat.)

 

Erläuterungen

Entscheidungen des Schiedsrichters sind Tatsachenentscheidungen und können auch von einem Referee nicht geändert werden. Der Referee kann nur zur Entscheidung angerufen werden, wenn hinsichtlich der Regelauslegung Unklarheiten zu beseitigen sind. Ein Einspruch gegen eine derartige Regelauslegungsentscheidung ist dann nur noch auf dem Rechtsweg möglich. Er muss sofort nach Eintritt des Ereignisses bei der Turnierleitung geltend gemacht und auf dem Spielbericht vermerkt werden. Der Spielablauf ist nicht durch lange Diskussionen zu verzögern. Steht kein Referee zur Verfügung, ist der Einspruch gegen eine Regelauslegung sofort bei der verantwortlichen Turnierleitung geltend zu machen und auf dem Rechtswege zur Entscheidung zur bringen. Auch die Entscheidung eines Linienrichters und eines Aufschlagrichters ist eine Tatsachenentscheidung und muss vom Schiedsrichter aufrechterhalten werden, selbst wenn er glaubt, etwas anderes gesehen zu haben. Stellt der Schiedsrichter jedoch fest, dass der Linienrichter oder der Aufschlagrichter absichtlich oder durch ungenügende Aufmerksamkeit Fehlentscheidungen trifft, kann er bei der Turnierleitung ihre Ablösung verlangen. Einen entsprechenden Vermerk hat die Turnierleitung.

 

zurück zum Inhalt

 


Zeichnung a 

 

zurück zum Inhalt

 

 


Zeichnung b 

 

 

zurück zum Inhalt

 

Zeichnung c

zurück zum Inhalt