Badminton-Spielregeln
Deutsche Übersetzung des englischen Textes der
Internationalen Badminton-Spielregeln des IBF mit Erläuterungen des DBV
Stand: Januar 1996 mit eingearbeiteten
Regeländerungen von 1998
Regeln sind natürlich ohne Gewähr!
Regel 1 Spielfeld
Regel 2 Pfosten
Regel 3 Netz
Regel 4 Federball
Regel 5 Schläger
Regel 6 Zugelassene Ausrüstung
Regel 7 Spieler
Regel 8 Los
Regel 9 Spiel- und Punktstände
Regel 10 Wechsel der Seiten
Regel 11 Aufschlag
Regel 12 Einzelspiel
Regel 13 Doppelspiel
Regel 14 Verwechslung des Aufschlagfeldes
Regel 15 Fehler
Regel 16 Wiederholung
Regel 17 Federball nicht im Spiel
Regel 18 Fortgesetztes Spiel
Regel 19 Offizielle eines Turniers u. Einsprüche
Zeichnung a Doppelfeld
(funktionieren leider nicht)
Zeichnung b Einzelfeld
(funktionieren leider nicht)
Zeichnung c Schläger
(funktionieren leider nicht)
1.1
Das Spielfeld ist ein
Rechteck und wird gemäß der nachfolgenden Zeichnung "A" (ausgenommen im Fall
wie in Regel 1.5 festgehalten) und den
darin angegebenen Maßen angelegt und durch 40 mm breite Linien begrenzt.
1.2
Die Linien müssen
leicht erkennbar sein, vorzugsweise in den Farben weiß oder gelb.
1.3.1
Um den Bereich
darzustellen, in dem ein Federball mit korrekter Geschwindigkeit beim Testen
landen soll (Regel 4.4), können zusätzlich
vier Markierungen von 40 mm mal 40 mm angebracht werden, und zwar an der
Innenseite jeder Seitenlinie des Einzelspielfeldes im rechten Aufschlagfeld,
530 mm und 990 mm von der rückwärtigen Begrenzungslinie entfernt.
1.3.2
Werden diese
Markierungen eingezeichnet, gehört ihre Breite zu den für das Spielfeld
angegebenen Maßen, d.h. die Markierungen liegen von 530 mm bis 570 mm und von
950 mm bis 990 mm von der Außenkante der rückwärtigen Begrenzungslinie
entfernt.
1.4
Die Linien sind Teil
des Spielfeldbereichs, den sie begrenzen.
1.5
Wo wegen Platzmangel
die Markierungen eines Doppelspielfeldes nicht möglich ist, kann ein Spielfeld
nur für Einzelspiele, wie in Zeichnung "B" dargestellt, angelegt
werden. Die rückwärtige Begrenzungslinie ist dann gleichzeitig hintere Aufschlaglinie
und die Pfosten oder Materialstreifen, die die Pfosten darstellen (Regel 2.2), werden auf den Seitenlinien platziert.
Das Doppelspielfeld ist das Standardspielfeld. Das
Einzelspielfeld ist nur bei Platzmangel zulässig. Das Doppelspielfeld hat in
jedem Falle die Markierungen des Einzelspielfeldes zu enthalten. Alle
Markierungen des Spielfeldes müssen 40 mm breit sein. Sind die Linien schmaler,
ist das Spielfeld für den Spielbetrieb nicht zugelassen. Breitere Linien sind
als Ausnahme zulässig, wenn Feldmarkierungen einer anderen Sportart einen Teil
der Badmintonspielfeld-Markierung darstellen. Die Mittellinie darf jedoch nicht
breiter als 40 mm sein. Beim Anlegen des Spielfeldes ist unter allen Umständen
darauf zu achten, dass die Außenkante der Linien den Spielfeldmaßen
entsprechen. Der freie Raum zwischen Seiten- bzw. Grundlinien zu einem anderen
Spielfeld oder zur Wand muss mindestens 0.30 m bzw. 1,30 m betragen. In diesem
Bereich muss ein Spieler mit einem nach oben gestreckten Schläger aufrecht
stehen können, ohne die Decke oder andere Hindernisse zu berühren.
2.1
Die Pfosten haben vom
Boden des Spielfeldes gemessen eine Höhe von 1,55 m. Sie müssen stabil genug
sein, um senkrecht stehen zu bleiben und das Netz, wie in Regel 3 vorgesehen, straff
gespannt zu halten, und werden, wie in Zeichnung "A" gezeigt, auf den
seitlichen Begrenzungslinien des Doppelspielfeldes aufgestellt.
2.2
Wenn es nicht möglich
ist, die Pfosten auf die Seitenlinien aufzustellen, muss auf andere Weise
angezeigt werden, wo die Seitenlinien unter dem Netz verlaufen, z. B. durch die
Verwendung von dünnen Stangen oder Materialstreifen von 40 mm Breite, die auf
den Seitenlinien befestigt werden und senkrecht zum Netz hochführen.
2.3
Bei einem
Doppelspielfeld werden die Pfosten oder die die Pfosten darstellenden
Materialstreifen auf den seitlichen äußeren Begrenzungslinien des
Doppelspielfeldes platziert, gleichgültig, ob ein Einzel oder ein Doppel
gespielt wird.
Die Pfosten sind auf den äußeren seitlichen
Spielfeldbegrenzungslinien aufzustellen. Sie sollen eine Vorrichtung haben, die
es ermöglicht, das Netz (Tragseil) gemäß Regel 3 spannen zu können.
Steht der Pfosten nicht auf der Seitenlinie oder wir das Netz außerhalb des
Spielfeldes gehalten, ist mit einer 40 mm breiten Markierung, die von der Seitenlinie
senkrecht bis zu Oberkante des Netzes führt, der Pfostenabstand kenntlich zu
machen. Diese Markierung kann eine Stange, ein Klebestreifen o.ä. sein. Eine
zusätzliche Markierung in einem Standardspielfeld ist nicht zulässig.
3.1
Das Netz ist aus feiner
dunkelfarbiger Kordel von gleichmäßiger Stärke herzustellen. Die Maschen dürfen
nicht kleiner als 15 mm
und nicht größer als 20 mm sein.
3.2
Das Netz ist 760 mm
tief.
3.3
Die Netzoberkante wird
mit einem 75 mm breiten gedoppelten, weißen Band eingefasst, durch das ein
Seil oder Kabel gezogen wird. Dieses
Band muss auf dem Seil oder Kabel aufliegen.
3.4
Seil oder Kabel müssen
ausreichend lang und spannkräftig genug sein, um an den oberen Enden der
Pfosten straff gespannt werden zu können.
3.5
Die Netzoberkante muss
vom Boden des Spielfeldes gemessen in der Mitte dieses Feldes eine Höhe von
1,524 m und an den äußeren Begrenzungslinien des Doppelspielfeldes eine Höhe
von 1,55 m haben.
3.6
Zwischen den seitlichen
Netzabschlüssen und den Pfosten darf keine Lücke sein. Falls erforderlich,
sollten diese Abschlüsse in der gesamten Netztiefe mit den Pfosten befestigt
werden.
Die Netzlänge beträgt mit glattgezogener Lasche
und ohne Spannung insgesamt 6,02 m. Das Netz ist mit den auf der Linie
stehenden Pfosten so zu verbinden, dass der Ball nicht zwischen ihnen hindurch
geschlagen werden kann. Die 75 mm breite Lasche an der Oberkante des Netzes ist
so anzubringen, dass von den Spielfeldseiten her nur ein 37,5 mm breiter Netzkantenabschluss
zu sehen ist.
Der Federball darf aus natürlichen
und/oder synthetischen Materialien hergestellt werden. Unabhängig vom Material,
aus dem der Federball hergestellt ist, sollte er ganz allgemein den
Flugeigenschaften eines Naturfederballes mit Korkfuß entsprechen. Der Korkfuß
ist mit einer dünnen Lederschicht überzogen.
Unter Berücksichtigung dieser Grundbegriffe gilt:
4.1
Allgemeine Form
4.1.1
Der Federball muss 16
im Fuß befestigte Federn haben.
4.1.2
Die Länge der Federn
kann von 64 mm bis 70 mm variieren, jedoch müssen sie in jedem einzelnen
Federball gleich lang
Sein, wenn sie von der
Spitze bis zur Oberkante des Fußes gemessen werden.
4.1.3
Die Spitzen der Federn
müssen einen Kreis mit einem Durchmesser von 58 mm bis 68 mm bilden.
4.1.4
Die Federn müssen fest
mit Zwirn oder einem anderen geeigneten Material befestigt sein.
4.1.5
Der Fuß muss einen
Durchmesser von 25 mm bis 28 mm haben und unten abgerundet sein.
4.2
Gewicht
Der Federball muss
zwischen 4,74 und 5,50 Gramm wiegen
4.3
Kunststoff-Federball
4.3.1
Der Korb oder die
Nachbildung von Federn aus synthetischem Material ersetzt die Naturfedern.
4.3.2
Der Fuß ist in Regel 4.1.5 beschrieben.
4.3.3
Maße und Gewichte
müssen wie in den Regeln 4.1.2, 4.1.3 und 4.2 sein. Aufgrund unterschiedlichen spezifischen Gewichts und
Verhaltens von synthetischem Material im Vergleich mit Naturfedern ist jedoch
eine Abweichung zu zehn Prozent akzeptabel.
4.4
Testen von Federbällen
4.4.1
Um einen Federball zu
testen, ist ein voller Unterhandschlag auszuführen, bei dem der Federball von
einem Punkt unmittelbar über der rückwärtigen Begrenzungslinie getroffen wird.
Der Federball wird in Aufwärtsrichtung und parallel zu den Seitenlinien
geschlagen
4.4.2
Ein Federball mit
korrekter Geschwindigkeit landet nicht weniger als 530 mm und nicht mehr als
990 mm am von der gegenüberliegenden rückwärtigen Begrenzungslinie entfernt auf
dem Boden.
4.5
Einschränkungen
Unter der
Voraussetzung, dass allgemeine Form, Geschwindigkeit und Flugeigenschaft des
Federballs nicht verändert werden, können Abweichungen von den obigen
Spezifikationen mit Genehmigung des zuständigen Nationalverbandes vorgenommen
werden:
4.5.1
an Orten, die aufgrund
von atmosphärischen Bedingungen für den Standard-Federball ungeeignet sind;
oder
4.5.2
wenn spezielle
Umstände bestehen, die es aus anderen Gründen im Interesse des Spiels
erforderlich machen.
Erläuterungen
Der Federball muss die
konkreten Maße, die in der Regel 4 enthalten sind,
aufweisen. Der Schiedsrichter muss die Korrektheit des Balles vor dem Spiel
gemäß Regel 4.4 prüfen und hält eine
angemessene Anzahl Bälle für die Dauer des Spieles bereit. Zum Testen eines
Federballes stellt sich der Prüfende so hinter die rückwärtige
Begrenzungslinie, Dass ein Fuß diese hintere Linie berührt. Der Ball ist dann
senkrecht über dieser Linie zu treffen. Stehen mehrere Ballsorten zur Verfügung
bzw. sind mehrere zugelassen und können sich die Spieler nicht auf einen
einigen, ist durch Los zu entscheiden, welche Sorte zu nehmen ist.
5.1
Die Teile des Schlägers
werden in Regel 5.1.1 bis 5.1.7 beschrieben und in Zeichnung
"C" abgebildet.
5.1.1
Die Hauptbestandteile
des Schlägers heißen: Griff, Besaitung, Schlägerkopf, Schaft, Schlägerhals und
Rahmen.
5.1.2
Der Griff ist der Teil
des Schlägers, der vom Spieler in der Hand gehalten wird.
5.1.3
Die Besaitung ist der
Teil des Schlägers, der zum Schlagen des Federballes bestimmt ist.
5.1.4
4 Der Schlägerkopf
begrenzt die Besaitung.
5.1.5
Der Schaft verbindet
den Griff mit dem Schlägerkopf (Ausnahme Regel 5.1.6).
5.1.6
Der Schlägerhals (wenn
vorhanden) verbindet den Schaft mit dem Schlägerkopf.
5.1.7
Der Schlägerrahmen
besteht insgesamt aus den Teilen Schlägerkopf, Schlägerhals, Schaft und Griff.
5.2
Der Schlägerrahmen darf
680 mm in der gesamten Länge und 230 mm in der gesamten Breite nicht
überschreiten
5.3
Die Besaitung
5.3.1
des Schlägers muss eben
sein und aus einem Muster von sich kreuzenden Saiten bestehen, die dort, wo sie
kreuzen, entweder abwechselnd verflochten oder geknotet sind. Das Saitenmuster
muss im allgemeinen einheitlich sein und darf insbesondere in der Mitte nicht
weniger dicht sein, als in jedem anderen Punkt der Besaitung.
5.3.2
darf 280 mm in der
gesamten Länge und 220 mm in gesamten Breite nicht überschreiten.
5.3.3
darf jedoch bis in den
Schlägerhals verlängert werden, vorausgesetzt, die zusätzliche Besaitung
überschreitet nicht eine Breite von 35 mm, und die Gesamtlänge der Besaitung
überschreitet dabei nicht 330 mm.
5.4
Der Schläger
5.4.1
Muss frei sein von
daran befestigten Gegenständen und vorspringenden Teilen mit Ausnahme von
solchen, die ausschließlich und speziell dazu dienen, Abnutzung und Verschleiß
oder Schwingungen zu verringern oder zu vermeiden oder um Gewicht zu verteilen
oder um den Schlägergriff durch eine Schnur an der Hand des Spielers zu sichern
und die für diese Zwecke eine angemessene Größe und Anbringung aufweisen; und
5.4.2
Muss frei sein von
jeder Vorrichtung, die es einem Spieler ermöglicht, die Schlägerform zu
verändern.
Es mag hilfreich sein,
die Vorgehensweise zu empfehlen, die die IBF gegenwärtig ins Auge fasst, um die
Rechtmäßigkeit eines Schlägers in Bezug auf die Maße festzulegen. (Die Regel
ist jedoch die entscheidende Aussage für die Legalität das Schlägers.)
Das im folgenden als
"unzulässig" bezeichnete meint "für das Spiel nicht
zugelassen" im Sinne von Regel 6.
1. Länge das Rahmens
- wenn die Länge 680 mm
überschreitet, ist der Schläger unzulässig.
2. Breite des Rahmens
- wenn die Breite 230
mm überschreitet, ist der Schläger unzulässig.
3. Breite der Besaitung
- wenn die Breite 220
mm überschreitet, ist der Schläger unzulässig.
4. Länge der Besaitung
- wenn die Länge 330 mm
überschreitet, ist der Schläger unzulässig.
- wenn die Länge
kleiner oder gleich 280 mm ist, so ist da Schläger zulässig
- wenn die Länge 280 mm
überschreitet, aber nicht 330 mm, ist der Schläger zulässig, vorausgesetzt,
dass die 280 mm übertreffende Länge der Besaitung sich innerhalb einer Breite
von 35 mm befindet.
Unter einheitlichem
Saitenmuster ist beispielsweise zu verstehen, dass sowohl innerhalb des
Längssaitenmusters als auch Innerhalb des Quersaitenmusters kein Saitenstrang
fehlen sollte. Insbesondere darf in der Schlagflächenmitte kein Saitenstrang
fehlen.
Regel 6 (zugelassene Ausrüstung) :
Die Internationale
Badminton Federation hat bezüglich jeder Frage zu entscheiden, ob ein Schläger,
Federball oder eine Ausrüstung oder jegliches Modell, das zum Spielen von
Badminton benutzt wird, den Spezifikationen entspricht oder für das Spiel
zugelassen oder nicht zugelassen ist. Eine solche Entscheidung kann auf
Initiative der Federation erfolgen oder auf Antrag von jedem anderen der ein
echtes Interesse an der Sache hat, einschließlich Spielern,
Ausrüstungsherstellern oder Nationalverbänden oder einem Mitglied davon.
7.1
Das Wort
"Spieler" gilt für alle, die an einem Spiel teilnehmen.
7.2
Das Doppelspiel wird
von je zwei Spielern auf einer Seite bestritten, das Einzelspiel von je einem
Spieler auf jeder Seite.
7.3
Die Seite, die das
Aufschlagrecht hat, wird als aufschlagende Seite bezeichnet und die Gegenseite
als rückschlagende Seite.
Sind auf jeder Seite
eines Spielfeldes ein Spieler und eine Spielerin, so wird von einem "
Gemischten Doppel" (Mixed) gesprochen. Die Regeln, die beim Herren- bzw.
Damen-Doppel gelten, finden in gleicher Form auch beim Mixed Anwendung. Es ist
demnach bedeutungslos, welche Position die Dame ersten Aufschlag einnimmt. Die
Ansicht, dass die Dame ersten Aufschlag eines jeden Satzes rechts zu stehen
hat, ist nicht vertretbar. Es liegt im Ermessen des Paares.
8.1
Vor Spielbeginn losen
die Gegner.
Die Seite, die das Los
gewinnt, wählt zwischen den Möglichkeiten in Regel 8.1.1 oder Regel 8.1.2.
8.1.1
Erster Aufschlag oder
erster Rückschlag oder
8.1.2
Spielbeginn auf der
einen oder anderen Seite des Spielfeldes.
8.2
Der Verlierer des Loses
hat sich dann für eine der noch verbleibenden Möglichkeiten zu entscheiden.
Der Spieler, der das
Los gewonnen hat, wählt zwischen den in der Regel 8 aufgeführten
Möglichkeiten. Auch der Verlierer muss wählen und zwar zwischen den
verbleibenden Möglichkeiten.
Zu 8.1.1
Der Verlierer des Loses
hat dann die Wahl zwischen den Spielfeldseiten.
Zu 8.1.2
Der Verlierer des Loses
hat sich für oder gegen den ersten Aufschlag zu entscheiden.
Die Art, wie die Wahl
durchzuführen ist, bleibt dem Schiedsrichter überlassen.
Regel 9 (Spiel- und Punktestände)
:
9.1
Wenn nicht anders
vereinbart, spielen die beiden gegnerischen Parteien solange, bis eine Seite
zwei Sätze gewonnen hat ("best of three").
9.2
Nur die aufschlagende
Seite kann Punkte erzielen.
9.3
In Doppelspielen und im
Herreneinzel gilt ein Satz als gewonnen von der Seite,
die zuerst 15 Punkte erreicht hat, mit Ausnahme der Regel 9.6.
9.4
Im Dameneinzel ist ein
Satz gewonnen von der Seite, die zuerst 11 Punkte erreicht hat, mit Ausnahme der Regel 9.6.
9.5.1
Wenn der
Punktstand "14 beide" ("10 beide" im Dameneinzel)
ist, hat die Seite, die
zuerst
"14" ("10") Punkte erreichte die Wahl, diesen Satz "zu setzen" oder "nicht zu
setzen" (Regel 9.6).
9.5.2
Diese Wahl kann nur
getroffen werden, wenn zum ersten Mal dieser Punktstand erreicht ist. Sie muss erfolgen, bevor der nächste Aufschlag ausgeführt ist.
9.5.3
- gestrichen -
9.6
Wenn
"gesetzt" wurde, wird der Punktstand weitergezählt und die Seite, die
zuerst "17" ("13" im Dameneinzel) Punkte erreicht hat
gewinnt den Satz.
9.6.1
- gestrichen -
9.6.2
- gestrichen -
9.6.3
- gestrichen -
9.6.4
- gestrichen -
9.7
Die Seite, die einen
Satz gewinnt, führt im nächsten Satz den ersten Aufschlag aus.
Ein Spiel ist gewonnen, wenn ein Spieler zwei
Sätze gewonnen hat. Der dritte
Satz wird nur ausgetragen, wenn jeder Spieler einen Satz für sich
entschieden hat. Die Anzahl der Punkte, die für den Gewinn eines Satzes
erreicht werden müssen, sind:
Herren-Einzel und alle Doppelspiele: 15 Punkte
Damen-Einzel: 11 Punkte.
Unter "Setzen" versteht man, den Satz
eines Spieles über die normale
Punktzahl hinaus zu verlängern. Das geschieht jedoch nicht willkürlich,
sondern ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Nur der Spieler bzw.
die Spielerin, der bzw. die zuerst die für das "Setzen"
erforderliche Punktzahl erreicht hat, kann beim Aufschließen des Gegners
zum Gleichstand bei dieser Punktzahl von ihr Gebrauch machen. Der
Anspruch auf das "Setzen" muss vor dem nächsten Aufschlag, der
dem Gleichstand folgt, vom Spieler bzw. von der Spielerin geltend
gemacht werden. Nach dem erfolgten nächsten Aufschlag ist der Zeitpunkt
für das setzen vorbei.
Regel 10 (Wechsel der Seiten) :
10.1
Die Spieler wechseln
die Seiten;
10.1.1
nach Beendigung des
ersten Satzes;
10.1.2
vor Beginn des dritten Satzes ( falls ein solcher
ausgetragen wird) und
10.1.3
im dritten Satz oder in einem Spiel mit einem Satz, wenn die
führende Seite folgenden Punktstand erreicht hat:
- 6 in einem Spiel zu 11 Punkten
- 8 in einem Spiel zu 15 Punkten
10.2
wenn Spieler es versäumen, die Seite wie in Regel
10.1 angegeben, zu wechseln, so muss der Seitenwechsel unmittelbar nach
Erkennen des Fehlers erfolgen und der bis dahin erreichte Punktstand bleibt
bestehen.
Hat der Schiedsrichter es versäumt, die
Spielfeldseiten bei entsprechender Punktzahl wechseln zu lassen, entstehen daraus
kein Regelverstoß. Eine Reklamation, die die Gültigkeit des Ergebnisses
aufhebt, ist nicht möglich.
11.1
Bei einem korrekten Aufschlag
11.1.1
darf keine Seite die Ausführung des Aufschlages
unzulässig verzögern;
11.1.2
müssen Aufschläger und Rückschläger innerhalb der
diagonal gegenüberliegenden Aufschlagfelder stehen, ohne die Begrenzungslinien
dieser Aufschlagfelder zu berühren. Ein Teil beider Füße des Aufschlägers und
des Rückschlägers muss solange mit dem Spielfeldboden in Berührung bleiben, bis
der Aufschlag ausgeführt ist (Regel 11.4) ;
11.1.3
muss der Schläger des Aufschlägers zuerst den Fuß
des Federballs berühren, während sich der gesamte Federball noch unterhalb der
Taille des Aufschlägers befindet;
11.1.4
muss im Augenblick des Schlages der Schlägerkopf
so in eine Abwärtsrichtung zeigen, dass der gesamte Schlägerkopf deutlich
sichtbar unter der schlägerführenden Hand ist;
11.1.5
muss nach Aufschlagbeginn (Regel 11.2) der
Schläger des Aufschlägers weiter vorwärts geführt werden, bis der Aufschlag
ausgeführt ist; und
11.1.6
muss der Federball vom Schläger des Aufschlägers
an aufwärts über das Netz fliegen, um, sofern der Flug nicht unterbrochen wird,
im Aufschlagfeld des Rückschlägers zu landen.
11.2
Sobald die Spieler ihre Positionen eingenommen
haben, gilt die erste Vorwärtsbewegung des Schlägerkopfes des Aufschlägers als
Aufschlagbeginn.
11.3
Der Aufschläger darf mit dem Aufschlag nicht
beginnen, bevor der Rückschläger bereit ist. Der Rückschläger muss jedoch als
bereit angesehen werden, wenn er versucht, den Aufschlag zurückzuschlagen.
11.4
Der Aufschlag gilt als ausgeführt, wenn, nachdem
er begonnen wurde (Regel 11.2), der Federball vom Schläger des Aufschlägers
getroffen wurde oder der Federball den Boden berührt.
11.5
Im Doppelspiel können die jeweiligen Partner jede
Position auf dem Feld einnehmen, die den gegnerischen Aufschläger oder
Rückschläger in der Sicht nicht behindert.
Zu 11.1.1
Wenn ein Spieler, der seine Aufschlag- bzw. seine Rückschlagposition
eingenommen hat, verzögert, ist dieses Verhalten zu bestrafen.
Zu 11.1.2
Bei der Anwendung der Regel 11.1.2 kommt es darauf
an, dass beide Füße des Aufschlägers wie auch des Rückschlägers solange mit dem
Boden in ruhiger Stellung in Berührung bleiben, bis der Aufschlag ausgeführt
ist. Der Aufschlag ist ausgeführt, wenn der Federball den Schläger berührt hat.
Mit dem Boden in ruhiger Stellung in Berührung bleiben setzt voraus, dass
irgendein Teil das Fußes auf dem gleichen Punkt verharrt. Es ist trotzdem nicht
erforderlich, dass die ganze Fußsohle ruhig bleiben muss. Das Heben der Ferse
oder Fußspitze ist bedenkenlos erlaubt, wenn dabei ein Teil des Fußes auf der
gleichen Stelle bleibt. Ein Nachziehen des Fußes, wie es Oft festgestellt wird,
ist, obwohl der Fuß am Boden bleibt, nicht gestattet. Obwohl die
Begrenzungslinien innerhalb das Spielfeldes liegen und hinsichtlich der
Ballberührung zum Spielfeld zählen, gilt der Spieler, der auf einer
Begrenzungslinie des Aufschlagfeldes steht, bzw. diese berührt, als außerhalb
des Feldes stehend und begeht dadurch einen Fehler. Die vorgenannten Punkte,
die zu Fehlern fahren, gelten nicht für den Partner des Aufschlägers bzw.
Rückschlägers. Er kann jede Position einnehmen. Es ist daher unbedeutend, ob er
auf einer Linie steht, sich vor der vorderen Aufschlaglinie sich hinter dem
Aufschläger bzw. Rückschläger aufhält. Ebenso können beide Spieler im
Aufschlagfeld stehen.
Zu 11.1.3
Der Aufschlag ist so auszuführen, dass sich zum
Zeitpunkt der Berührung des Balles mit dem Schläger auch nicht ein Teil des
Balles über der Taille befindet. Dabei muss der Fuß des Federballes zuerst
getroffen werden.
Zu 11.1.4
Der Aufschlag ist so auszuführen, dass im
Augenblick der Ballberührung der höchste Teil des Schlagerkopfes in der Waagerechten
tiefer ist als der unterste Teil der schlägelführenden Hand.
Zu 11.1.5
Jede Bewegung eines Aufschlägers, die die
Unterbrechung eines ordnungsgemäßen Aufschlages zur Folge hat und jede Unterbrechung
der Aufschlagbewegung ist als Täuschungsversuch anzusehen und als Fehler zu
werten. Unter dem Begriff "fortgesetzt weiter vorwärts geführt" ist
die Bewegung der schlägerführenden Hand zu verstehen, und zwar vom Beginn das
Aufschlages bis zum Zeitpunkt der ersten Ballberührung. Sie muss eine
ununterbrochene gleichmäßige oder beschleunigende (Swip) -Bewegung beschreiben.
Die Täuschung beim Aufschlag ist manchmal sehr schwer zu sehen. Der Aufschlag
bzw. der Schiedsrichter darf bei der Entscheidung jedoch nicht großzügig,
sondern muss kleinlich verfahren. Keineswegs ist auf Täuschung zu erkennen,
wenn verschiedene Aufschlagarten angewandt werden. Wird der Gegner bei der Durchführung
des Aufschlages über die Aufschlagart im Unklaren gelassen, so kann nicht von
einer Tauschung gesprochen werden. Die Variationen der Aufschlagarten mit dem
Ziel, sich so spät wie möglich dem Gegner zu erkennen zu geben, ist eine spieltaktische
Angelegenheit und kein Fehler. Eine Täuschung liegt jedoch vor, wenn der
Versuch gemacht wird, den Gegner durch Suggestivhandlungen vom Aufschlag
abzulenken, um auf diese Art zum Erfolg zu kommen.
Zu 11.1.6
Der Federball, der, nachdem er das Netz überflogen
vor dem Aufschlagfeld des Rückschlagers auf den Boden fällt, ist als Fehler im
Sinne der Regel 15.4 und nicht als Aufschlagfehler gem. Regel 15.1 zu werten.
Zu 11.3 Selbst wenn die aufschlagende Seite aus taktischen Gründen ein Spiel
schnell gestalten will, darf der Aufschlag nicht eher ausgeführt werden, bis
der Gegner bereit ist. Das ist natürlich für die rückschlagende Seite kein
Freibrief, das Spiel unnötig zu verzögen. Ein geübter Schiedsrichter wird
unschwer erkennen, wann ein Spieler bereit ist, und seine Entscheidungen
treffen. Es muss in jedem Falle verhindert werden, dass sich die rückschlagende
Seite auf das Nichtbereitsein beruft, wenn sie einen geschickten Aufschlag
nicht retournieren kann.
Zu 11.3
Selbst wenn die aufschlagende Seite aus taktischen Gründen ein
Spiel schnell gestalten will, darf der Aufschlag nicht eher ausgeführt werden,
bis der Gegner bereit ist. Das ist natürlich für die rückschlagende Seite kein
Freibrief, das Spiel unnötig zu verzögen. Ein geübter Schiedsrichter wird
unschwer erkennen, wann ein Spieler bereit ist, und seine Entscheidungen
treffen. Es muss in jedem Falle verhindert werden, dass sich die rückschlagende
Seite auf das Nichtbereitsein beruft, wenn sie einen geschickten Aufschlag
nicht retournieren kann
Zu 11.4
Wenn der Federball nach Aufschlagbeginn nicht
getroffen wird und "den Boden berührt", gilt der Aufschlag als ausgeführt.
Er wird nicht wiederholt.
Zu 11.5
Die Regel 11.5 macht es dem Partner lediglich zur
Pflicht, den Gegner weder in der Sicht noch sonst zu Behindern. Stellt sich der Partner des
Aufschlägers so vor diesen, dass der Rückschläger den Spieler bei der
Durchführung des Aufschlages nicht einwandfrei verfolgen kann, ist er, wenn es
unbeabsichtigt geschieht, aufzufordern, die Sicht freizugeben. Gelangt der
Schiedsrichter jedoch zu der Überzeugung, dass sich der Partner absichtlich so
verhält, ist auf Fehler zu erkennen.
12.1
Der Aufschlag wird von
den Spielern jeweils vom rechten Aufschlagfeld ausgeführt und im rechten
Aufschlagfeld zurückgeschlagen, wenn der Aufschläger noch keine Punkte oder
eine gerade Punktzahl in diesem Satz erreicht hat.
12.2
Der Aufschlag wird von
den Spielern jeweils vom linken Aufschlagfeld ausgeführt und im linken
Aufschlagfeld zurückgeschlagen, wenn der Aufschläger in diesem Satz eine
ungerade Punktzahl erreicht hat.
12.3
Ist ein Satz gesetzt,
gilt die vom Aufschläger erzielte gesamte Punktzahl zur Anwendung von Regel 12.1 und 12.2.
12.4
Der Federball wird
abwechselnd von Aufschläger und Rückschläger geschlagen bis ein "Fehler"
gemacht wird oder der Federball nicht mehr im Spiel ist.
12.5.1
Wenn der Rückschläger
einen "Fehler" macht oder der Federball nicht mehr im Spiel ist, weil
er den Boden innerhalb des Spielfeldes des Rückschlägers berührt, erzielt der Aufschläger
einen Punkt. Der Aufschläger schlägt dann wieder auf, nun aber vom anderen
Aufschlagfeld.
12.5.2
Wenn der Aufschläger
einen "Fehler" macht oder der Federball nicht mehr im Spiel ist, weil
er den Boden innerhalb des Spielfeldes des Aufschlägers berührt, verliert der
Aufschläger das Aufschlagrecht und der Rückschläger wird der Aufschläger, wobei
kein Spieler einen Punkt erzielt hat.
Beim Einzelspiel hat
der rückschlagende Spieler den Ball immer in dem diagonal gegenüber dem Aufschlagspieler
befindlichen Aufschlagfeld zurückzuschlagen. Die rückschlagende Seite hat sich
also nach dem Punktergebnis der aufschlagenden Se richten. Ebenso wird im
Verlauf des Satzes nach dem Aufschlagwechsel nur dann der erste Aufschlag vom
rechten Aufschlagfeld ausgeführt, wenn die aufschlagende Seite eine
gerade Punktzahl erreicht hat, im anderen Falle entsprechend vom linken
Aufschlagfeld.
13.1
Zu Beginn eines Satzes
und jedes mal, wenn eine Seite das Aufschlagrecht gewinnt, wird der Aufschlag
vom rechten Aufschlagfeld aus ausgeführt.
13.2
Nur der Rückschläger
darf den Aufschlag zurückschlagen. Sollte der Federball den Partner des
Rückschlägers berühren oder von diesem geschlagen werden, gewinnt die
aufschlagende Seite einen Punkt.
13.3.1
Nachdem der Aufschlag
zurückgeschlagen ist, kann der Federball von jedem Spieler auf der
Aufschlagseite und dann von jedem Spieler auf der rückschlagenden Seite
geschlagen werden- und so weiter- bis der Federball nicht mehr im Spiel ist.
13.3.2
Nachdem der Aufschlag
zurückgeschlagen ist, kann ein Spielerden Federball von jeder Position auf
seiner Spielfeldseite aus schlagen.
13.4.1
Wenn die rückschlagende
Seite einen "Fehler" macht oder der Federball nicht mehr im Spiel
ist, weil er den Boden innerhalb des Spielfeldes der rückschlagenden Seite
berührt, erzielt die Aufschlagseite einen Punkt und der Aufschläger schlägt
erneut auf.
13.4.2
Wenn die Aufschlagseite
einen "Fehler" macht oder der Federball nicht mehr im Spiel ist, weil
er den Boden innerhalb des Spielfeldes der Aufschlagseite berührt, verliert der
Aufschläger das Recht, den Aufschlag weiterhin auszuführen, wobei keine der
beiden Seiten einen Punkt erzielt.
13.5.1
Der Spieler, der zu
Beginn eines Satzes aufschlägt, führt den Aufschlag vom rechten Aufschlagfeld
aus oder schlägt den Aufschlag im rechten Aufschlagfeld zurück, wenn die Seite
dieses Spielers keine Punkte oder eine gerade Punktzahl in diesem Satz erreicht
hat, ansonsten gilt für ihn das linke Aufschlagfeld.
13.5.2
Der Spieler, der zu
Beginn eines Satzes den Aufschlag zurückschlägt, schlägt den Aufschlag im
rechten Aufschlagfeld zurück oder führt den Aufschlag vom rechten Schlagfeld
aus, wenn diese Seite noch keine Punkte oder eine gerade Punktzahl in diesem
Satz erreicht hat, anderenfalls gilt für ihn das linke Aufschlagfeld.
13.5.3
Für die jeweiligen
Partner gilt das umgekehrte Schema.
13.5.4
Wenn in einem Satz
"gesetzt" wird, gilt die von einer Seite erreichte Gesamtpunktzahl,
um Regel 13.5.1 bis 13.5.3 anzuwenden.
13.6
6 Der Aufschlag muss
bei jeder Aufschlagfolge von einem anderen Aufschlagfeld ausgeführt werden, mit
Ausnahme wie in den Regeln 14 und 16 festgelegt.
13.7
Das Aufschlagrecht geht
hintereinander vom ersten Aufschläger in einem Satz zum ersten Rückschläger
über und dann jeweils hintereinander von diesem Spieler an seinem Partner und
dann an einen der Gegner und dann zum Partner des Gegners usw.
13.8
Kein Spieler darf
außerhalb der Reihenfolge den Aufschlag ausführen, außerhalb der Reihenfolge
den Aufschlag zurückschlagen oder im gleichen Satz zweimal hintereinander den
Aufschlag zurückschlagen, mit Ausnahme in den Regeln 14 und 16 festgelegt.
13.9
Jeder der beiden
Spieler der Siegerseite kann im folgenden Satz als erster den Aufschlag
ausführen und jeder der beiden Spieler der Verliererseite kann den Aufschlag
zurückschlagen.
Erläuterungen
In einem Doppelspiel
hat die Seite, die das erste Aufschlagrecht erworben hat (das Aufschlagrecht
kann durch die Wahl oder durch den Satzgewinn erworben werden), bei Beginn
eines jeden Satzes nur ein Aufschlagrecht. Der diesen Aufschlag
zurückschlagende Spieler muss vor Satzbeginn benannt werden. Das Aufschlagrecht
geht verloren, wenn diese Seite den ersten Fehler gemacht hat. Es ist zu
merken, dass jede Seite bei der Durchführung des Aufschlages so zu stehen hat,
wie es sich aus ihrem Punktergebnis ergibt. So hat z.B. der Spieler, der den
ersten Aufschlag ausführt (grundsätzlich aus dem rechten Aufschlagfeld), immer
den Aufschlag im rechten Feld zurückzuschlagen bzw. auszuführen, wenn seine
Seite ein gerades Punktergebnis erreicht hat (2, 4, 6, 8 usw.). Der Partner hat
entgegengesetzt zu verfahren..
Er wirbt aufgrund des
Spielverlaufs eine Seite das Aufschlagrecht, so beginnt der Spieler, der dem
Punktergebnis entsprechend im rechten Feld zu stehen hat, mit dem Aufschlag.
Ist es zufällig der Partner des Spielers, der den ersten Aufschlag des Satzes
zurückschlug oder ausführte, so beginnt er mit dem ersten Aufschlag. Im
Spielverlauf kann jeder Spieler den Ball schlagen. Es muss keineswegs
abwechselnd geschlagen oder eine bestimmte Reihenfolge eingehalten werden. Die
Spieler sind nicht an die innerhalb des Spielfeldes bestehende Markierung
gebunden.
Nachdem der erste
Aufschlag ausgeführt ist, schlägt der Spieler solange auf, bis seine Seite
einen Fehler gemacht hat. Nach jedem Punktgewinn ist das Aufschlagfeld zu
wechseln; es ist also einmal vom rechten und das andere Mal vom linken
Aufschlagfeld aufzuschlagen. Wird das Aufschlagrecht im Laufe das Satzes
erworben, dann hat auch der Partner, nachdem die aufschlagende Seite einen
Fehler gemacht hat, so lange das Aufschlagrecht, bis ein zweiter Fehler von ihr
begangen wird.
Regel 14 (Verwechslung des Aufschlagfeldes) :
14.1
Eine Verwechslung des
Aufschlagfeldes liegt vor, wenn ein Spieler
14.1.1
außerhalb der
Reihenfolge den Aufschlag ausgeführt hat;
14.1.2
vom falschen
Aufschlagfeld aus aufgeschlagen hat; oder
14.1.3
im falschen
Aufschlagfeld stehend bereit war, den Aufschlag zurückzuschlagen und dieser
ausgeführt wurde.
14.2
Wenn eine Verwechslung
des Aufschlagfeldes vorgekommen ist, gilt:
14.2.1
Wenn die Verwechslung
vor Ausführung des nächsten Aufschlages festgestellt wird, wird auf
"Wiederholung" entschieden, es sei denn, dass nur eine Seite den
Fehler begangen und den Ballwechsel
verloren hat. In dies Fall wird der Fehler nicht korrigiert.
14.2.2
Wenn die Verwechslung
vor Ausführung des nächsten Aufschlages nicht festgestellt wird, erfolgt keine
Korrektur dieser Verwechslung.
14.3
Bei einer
"Wiederholung" aufgrund einer Verwechselung des Aufschlagfeldes wird
der Ballwechsel nach erfolgter Korrektur der Verwechslung wiederholt.
14.4
Wenn eine Verwechslung
des Aufschlagfeldes sich korrigiert wird, wird das Spiel fortgesetzt, ohne dass
die neuen Aufschlagfelder der Spieler geändert werden. Ebenso wird die neue
Aufschlagreihenfolge nicht geändert.
Voraussetzung zur
Anwendung der Regel 14 ist die Tatsache, dass aufgrund einer
Verwechslung des Aufschlagfeldes bzw. -spielers der Aufschlag nicht richtig
durchgeführt wurde. Man merke sich, dass der Aufschlag dann zu wiederholen ist,
wenn die Seite den nächsten Fehler macht, die den Aufschlag ordnungsgemäß
ausgeführt bzw. zurückgeschlagen hat. Begeht jedoch die Seite, bei der die
Verwechslung eingetreten ist, den nächsten Fehler, so bleibt der Fehler
bestehen und die Seite hat für die Dauer des Satzes diese veränderte Stellung
beizubehalten. Dieses gilt auch für das Einzel- wie für das Doppelspiel. Zu
diesen Ausführungen ist abschließend noch zu erwähnen, dass sie nur Gültigkeit
haben, wenn rechtzeitig reklamiert wurde, d.h. bevor der nächste Aufschlag
ausgeführt wurde und der Schiedsrichter diese Verwechslung anerkannt hat.
15.1
wenn ein Aufschlag
nicht korrekt ist (Regel 11.1);
15.2
wenn der Aufschläger
beim Versuch, den Aufschlag auszuführen, den Federball nicht trifft;
15.3
wenn beim Aufschlag der
Federball sich derart auf dem Netz verfängt, dass er auf der Oberkante hängen
bleibt, oder beim Aufschlag nach Überfliegen des Netzes im Netz hängen bleibt;
15.4
wenn der im Spiel
befindliche Ball
15.4.1
außerhalb der
Begrenzungslinien des Spielfeldes den Boden berührt,
15.4.2
durch das Netz oder
unter dem Netz hindurchfliegt;
15.4.3
das Netz nicht
überfliegt;
15.4.4
das Dach, die Decke
oder Seitenwände berührt;
15.4.5
einen Spieler oder die
Kleidung eines Spielers berührt oder
15.4.6
irgendeinen anderen
Gegenstand oder eine andere Person außerhalb der unmittelbaren
Spielfeldumgebung berührt.
(Wo es aufgrund der
Hallenkonstruktion erforderlich ist kann die örtliche Badminton-Organisation
mit Zustimmung des Nationalverbandes Sonderregelungen treffen für Fälle, bei
denen der Ball ein Hindernis berührt.)
15.5
wenn im Spiel sich der
Anfangsberührungspunkt mit dem Federball nicht auf der Seite des Netzes des
Schlag befindet. (Der Schlagende darf jedoch im Verlauf eines Schlages mit
seinem Schläger dem Federball über das Netz folgen.)
15.6
wenn ein Spieler,
während der Ball im Spiel ist,
15.6.1
das Netz oder dessen
Haltevorrichtung mit dem Schläger, seinem Körper oder seiner Bekleidung
berührt;
15.6.2
wenn ein Spieler mit
dem Schläger oder seinem Körper über dem Netz in das gegnerische Spielfeld
eindringt, mit Ausnahme der Regelung nach 15.5; oder
15.6.3
wenn der Spieler mit
dem Schläger oder seinem Körper unter dem Netz in das gegnerische Spielfeld eindringt
und der Gegner dadurch behindert oder gestört wird.
15.6.4
den Gegner daran
hindert, das heißt verhindert, einen zulässigen Schlag auszuführen, der dem
Federball über das Netz folgt;
15.7
wenn ein Spieler
während des Spiels seinen Gegner vorsätzlich durch irgendwelche Handlungen wie
Rufen oder Gebärden ablenkt;
15.8
wenn der im Spiel
befindliche Ball
15.8.1
vom Schläger
aufgefangen und festgehalten wird und dann während der Ausführung des Schlages
geschleudert wird; oder
15.8.2
vom selben Spieler zweimal
hintereinander mit zwei Schlägen geschlagen wird; oder
15.8.3
von einem Spieler und
dessen Partner hintereinander geschlagen wird;
15.8.4
den Schläger eines
Spielers berührt und seinen Flug fortsetzt in Richtung auf das hintere Ende
dieser Spielfeldseite;
15.9
wenn ein Spieler wegen
offenkundiger, wiederholter und anhaltender Verstöße nach Regel 18 für schuldig befunden
wird.
zu 15.4. 1
Der Ball ist erst aus,
wenn er außerhalb des Feldes den Bodenberührt hat. Wird der Ball vom Spieler
oder dem Schläger berührt, bevor er mit dem Boden in Berührung gekommen ist, so
ist er so zu werten, als wenn er das Spielfeld erreicht hätte. Es ist dabei
vollkommen unbedeutend, wohin er, ohne berührt worden zu sein, geflogen wäre.
Das trifft auch für den Fall zu, wo der Ball nach dem Aufschlag ganz
offensichtlich nicht in das richtige Aufschlagfeld gefallen wäre.
Es ist nichts dagegen
einzuwenden, wenn in einem Doppelspiel ein Spieler seinem Partner beim Erkennen
von Ausbällen behilflich ist. Er soll es jedoch nur so machen, dass der Gegner
dabei nicht behindert wird. Um Fehlentscheidungen zu vermeiden, empfiehlt es
sich, dabei nicht das Wort „aus“ zu verwenden. Dieser Ausruf soll dem Schieds-
und Linienrichter vorbehalten bleiben, damit bei den beteiligten Spielern kein
Zweifel aufkommen kann. Die Mittellinie begrenzt beide Spielfeldseiten. Wenn
diese Linie auch mit ihren Ausmaßen im rechten und im linken Feld liegt,
begrenzt doch die ganze Linie das jeweilige Feld. Fällt ein Federball nach dem
Aufschlag auf die Mittellinie, so gilt er als in das Aufschlagfeld gefallen.
Würde diese Regel anders ausgelegt, wäre es für den Linienrichter eine
Zumutung, sich klar zu entscheiden, ob ein Federball auf die rechte oder linke
Hälfte der Mittellinie gefallen ist.
Zu 15.4.4
Anmerkung: Im Bereich
des Deutschen Badminton-Verbandes gilt bis auf Widerruf:
Die „lichte Höhe“ einer
Halle ist vom Boden bis zum untersten Teil der Deckenkonstruktion zu messen.
Ist ein Deckenbalken vorhanden, auch wenn über ihm noch freier Raum ist, so
dass die „lichte Höhe“ vom Boden bis zum untersten Rand des Balkens.
Bei einer lichten
Hallenhöhe zwischen 5,00 m und 8,99 m ist der Aufschlag zu wiederholen, wenn
der Ball die Decke bzw. Deckenkonstruktion berühmt. Berührt er jedoch während
des Schlagwechsels die Decke bzw. Deckenkonstruktion, entsteht immer ein Fehler.
Zu 15.4.5
Es ist unerheblich, wo
sich der Spieler befindet, wenn der Federball ihn berührt. Wird er außerhalb
der Spielfeldgrenzen vom Federball getroffen, ist dies gleichwohl ein Fehler,
da sich der Federball noch „im Spiel“ befand.
Zu 15.4.6
Welche Maße als
„unmittelbare Spielfeldumgebung“ gelten, gibt weder der englische Originaltext
noch eine entsprechende Erläuterung wieder. Aus dem Regeltext ist jedoch nach
Sinn und Zweck der Vorschrift nicht zu schließen, dass das Berühren des Balles
innerhalb dieser Umgebung keinen Fehler auslöst. Die Regel 15.4.6 will nämlich unter anderem den Tatbestand
erfassen, bei dem eine Person (kein beteiligter Spieler), die zufällig sich in
der Nähe des Spielfeldes befindet, vom Federball getroffen wird.
Für den Bereich des DBV
gilt deshalb weiterhin, dass es unwesentlich ist, ob sich dieser Gegenstand/die
Person im geschützten Spielraum außerhalb der Spielfeldgrenzen (0,30/1,30 m)
oder darüber hinaus befindet.
Zu 15.5
Der Schlag auf den Ball
darf nicht auf der gegnerischen Seite erfolgen. Es genügt, wenn ein Teil des
Balles das Netz überflogen hat.
Nach dem Klammervermerk
in Regel 15.5 ist nur der
Folgeschlag über das Netz in das gegnerische Feld erlaubt.
Zu 15.6.1
Es kommt bei der
Erfüllung dieses Tatbestandes darauf an, dass der Ball noch „im Spiel“ ist
(siehe Regel 17).
Eine weitere
Behinderung liegt vor, wenn ein Spieler nahe am Netz den Federball nach unten
schlagen will, dabei den zulässigen Folgeschlag über das Netz aber nicht
durchführen kann, weil der Gegner seinen Schläger in der Nähe des Netzes
hochhält mit der Absicht, den Ball abprallen zu lassen. Diese Handlung das
Gegners ist als Fehler zu werten.
Zu 15.8
Der Ausdruck „deutlich
geschlagen“ wird in keiner Regel gebraucht und führt leicht zur falschen
Auslegung dieser Regel. Wenn ein Schmetterball zufällig den gegnerischen
Schläger trifft und von der Bespannung oder dem Rahmen abprallt, kann nicht von
einem deutlich geschlagenen Ball gesprochen werden. Trotzdem ist es kein
Fehler.
Prallt der Federball
jedoch nicht zurück (weil er lediglich den Schläger berührt) und fliegt deshalb
weiter auf das hintere Ende dieser Spielfeldseite zu, ist mit dem Berühren
sofort auf Fehler zu entscheiden. Dies gilt auch, wenn die weitere Flugbahn
nicht die direkte weitere Fluglinie darstellt sondern nach links oder rechts
abweicht. Auch hier liegt bereits mit dem Berühren der Fehler vor. Die einzige
Ausnahme ist in Absatz 1 beschrieben. Voraussetzung ist jedoch dabei, dass der
Federball abprallt, also zurückfliegt oder fällt.
Es ist kein Fehler,
wenn der Ball in Ausführung eines Schlages mit zwei seiner Teile (Kork und
Federn)den Schläger berührt, ganz gleich, ob zum selben Zeitpunkt oder
nacheinander.
Die Regel will mit
dieser Formulierung lediglich verhindern, dass der Ball mit dem Schläger
aufgefangen und angehalten und dann ins gegnerische Feld geworfen bzw.
geschleudert wird. Dieses sogenannte Löffeln oder Schaufeln ist als Fehler zu
werten.
"Wiederholung" wird vom
Schiedsrichter angezeigt, um das Spiel zu unterbrechen.
16.1
Eine
"Wiederholung" kann bei jedem unvorhergesehenen oder unbeabsichtigten
Ereignis gegeben werden.
16.2
Wenn der Federball sich
derart auf dem Netz verfängt, dass er auf der Oberkante hängen bleibt, oder
nach Überfliegen des Netzes im Netz hängen bleibt, so ist das eine
"Wiederholung", ausgenommen während des Aufschlages.
16.3
Wenn während des
Aufschlages sowohl Rückschläger als auch Aufschläger gleichzeitig einen Fehler
machen, so wird auf "Wiederholung" entschieden.
16.4
Wenn der Aufschläger
den Aufschlag ausführt, bevor der Rückschläger bereit ist, so wird auf
"Wiederholung" entschieden.
16.5
Wenn während des Spiels
der Federball auseinander fällt und sich der Fuß vollständig vom übrigen
Federball löst, so wird auf "Wiederholung" entschieden.
16.6
Wenn der Linienrichter
nicht sehen konnte, wohin der Federball gefallen ist und der Schiedsrichter
keine Entscheidung treffen kann, so wird auf "Wiederholung"
entschieden.
16.7
Wenn eine
"Wiederholung" gegeben wird, gilt der seit dem letzten Ballwechsel
erfolgte Aufschlag nicht mehr und der Spieler, der den Aufschlag hatte,
wiederholt den Aufschlag, ausgenommen in dem Fall, in dem Regel 14 anwendbar ist.
Erläuterungen
zu 16.1
a) der Federball einen
Gegenstand berührt, der sich in dem Raum über dem Spielfeld bis zu einer
lichten Höhe von 9, 00 m befindet (Lampen, Lautsprecher, Spottgerät u.ä.
einschließlich Halterungen) und aus der Deckenkonstruktion herausragt (die zur
Deckenkonstruktion gehörenden wie Träger usw. sind keine derartigen
Gegenstände);
b) der Ball ggf. über
die Netzhöhe (1,55 m) herausragenden Teil der Pfosten berührt, soweit diese auf
der seitlichen Begrenzungslinie stehen (berührt der Ball jedoch einen Pfosten,
der nicht höher als das Netz ist, so ist so zu entscheiden, als wenn er das
Netz berührt hätte);
c) ein nicht zum Spiel
gehörender Gegenstand in das Spielfeld oder in den geschützten Spielfeldbereich
( 1, 30 m bzw. O, 30 m) fällt oder den Raum über dem Spielfeld durchfliegt.
Eine Wiederholung kann
gegeben werden, wenn
a) der Ball sich über
dem Spielfeld befindliche Gegenstände überfliegt, ohne sie zu berühren und
dabei der Sichtkontakt des bzw. der Spieler oder des Schiedsrichters zum Ball
unterbrochen wird (dazu können auch Verstrebungen gehören, die eigentlich
Deckenkonstruktion sind);
b) der Ball an sich
über dem Spielfeld befindlichen Gegenständen so vorbeifliegt, dass dabei der
Sichtkontakt des Schiedsrichters zum Ball unterbrochen wird.
Auf Fehler ist zu
entscheiden, wenn der Ball Gegenstände berührt, die sich außerhalb des
Spielfeldes befinden. Das gilt auch für die Pfosten, wenn sie nicht auf der
seitlichen Begrenzungslinie stehen und den Teil des Netzes, der ggf. über das
Standardspielfeld hinausragt. Die Linienrichter haben darum in diesem
Zusammenhang nicht nur die Bodenlinien, sondern auch die Begrenzungslinien am
Netz zu überwachen.
Regel 17 (Federball
nicht im Spiel) :
Ein Federball ist nicht mehr im Spiel,
wenn
17.1
er das Netz berührt und
sich dort verfängt oder an der Netzoberkante hängen bleibt;
17.2
er das Netz oder den
Pfosten berührt und dann beginnt, auf der Netzseite des den Schlag ausführenden
Spielers auf den Boden des Spielfeldes zurückzufallen;
17.3
er den Boden des
Spielfeldes berührt;
17.4
der Tatbestand eines
"Fehlers" oder einer "Wiederholung" vorliegt.
Bei der Regel 17 handelt es sich um
eine Vorschrift, die nicht behandelt, welche Entscheidung (Fehler oder
Wiederholung) zu treffen ist. Sie stellt lediglich klar, wann ein Federball
sich nicht mehr im Spiel befindet.
Der Federball, der
gegen das Netz oder den Pfosten fliegt und von dort aus abwärts fällt, ist mit
Beginn der Abwärtsbewegung nicht mehr im Spiel.
Der Tatbestand, dass
ein "Fehler" oder eine "Wiederholung" vorliegt, ist nicht
allein entscheidend im Sinne der Regel 17.4. Zusätzlich erforderlich ist es, dass der Schiedsrichter diesen
Tatbestand auch erkennt und eine Entscheidung trifft.. Das bedeutet unter
anderem, dass beispielsweise ein fremder Federball, der im Spielfeld liegt,
erst dann den Ballwechsel unterbricht, wenn der Schiedsrichter dies sieht.
Dasselbe gilt für den Federball, der z.B. die Decke berührt. Wird dies vom
Schiedsrichter nicht bemerkt, bleibt der Ball "im Spiel".
Regel 18 (fortgesetztes Spiel) :
18.1
Das Spiel wird ohne
Unterbrechung vom ersten Aufschlag bis zum Ende des Spiels durchgeführt,
ausgenommen wie in den Regeln 18.2 und 18.3 erlaubt.
18.2
Eine Pause von nicht
langer als 90 Sekunden zwischen dem ersten und zweiten Satz und fünf Minuten
zwischen dem zweiten und dritten Satz bei allen Spielen bei folgen den
Veranstaltungen erlaubt:
18.2.1
bei internationalen
Wettbewerben;
18.2.2
bei von der IBF
genehmigten Turnieren;
18.2.3
bei allen Spielen (es
sei denn, dass der Nationalverband vorher die Entscheidung bekannt gegeben hat,
eine solche Pause nicht zu gestatten).
18.3
Wenn Umstände, die
außerhalb der Kontrolle der Spieler liegen, es erforderlich machen, ist der
Schiedsrichter berechtigt, das Spiel so lange zu unterbrechen, wie er es für
notwendig erachtet. Wird das Spiel unterbrochen, bleibt der Punktstand bestehen
und das Spiel wird bei dieser Punktzahl wieder aufgenommen.
18.4
Unter keinen Umständen
darf das Spiel unterbrochen werden, um einem Spieler die Möglichkeit zu geben,
sich zu erholen oder Luft zu sammeln oder um Anweisungen oder Ratschläge zu
erhalten.
18.5.1
Mit Ausnahme der in den
Regel 18.2 und 18.3 vorgesehenen Pausen ist es keinem
Spieler erlaubt, während des Spiels Ratschläge zu erhalten.
18.5.2
Mit Ausnahme während
der Pause, beschrieben in Regel 18.2, darf kein Spieler
während des Spiels das Spielfeld ohne Genehmigung des Schiedsrichters
verlassen. Ebenfalls ist das Verlassen des Spielfeldes in der 90 Sekunden Pause
zwischen 1. und 2. Satz untersagt.
18.6
Der Schiedsrichter hat
die alleinige Entscheidungsgewalt bezüglich jeglicher Spielunterbrechung.
18.7
Ein Spieler darf nicht
18.7.1
absichtlich das Spiel
unterbrechen;
18.7.2
absichtlich die
Geschwindigkeit des Federballs verändern;
18.7.3
sich in beleidigender
Weise benehmen;
18.7.4
sich Fehlverhalten
schuldig machen, die nicht anderweitig durch eine Regel abgedeckt sind.
18.8
Der Schiedsrichter hat
jeden Verstoß gegen die Regeln 18.4, 18.5 oder 18.7 wie folgt zu behandeln:
18.8.1
eine Verwarnung an den
Spieler auszusprechen, der sich schuldig gemacht hat;
18.8.2
den schuldigen Spieler,
wenn er vorher verwarnt wurde, mit einem Fehler zu bestrafen; oder
18.8.3
im Falle eines
empörenden Verstoßes oder fortdauernder Verstöße den schuldigen Spieler mit
einem Fehler zu bestrafen und ihn sofort dem Referee zu melden. Dieser ist
berechtigt zu disqualifizieren.
18.9
Ist kein Referee
eingesetzt, hat der verantwortliche Schiedsrichter das Recht zur
Disqualifikation.
Erläuterungen
Jede Unterbrechung des
regulären Ablaufes das Spieles ist, soweit sie nicht außerhalb der Gewalt des
Spielers liegt, vom Schiedsrichter mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu
unterbinden. Ohne Zustimmung das Schiedsrichters ist auch keine Veränderung der
Bekleidung des Spielers vorzunehmen. (Festschnüren der gelockerten Turnschuhe,
Schlägerwechsel und Ausziehen warmer Oberbekleidung). Es muss als und
unsportlich bezeichnet werden, wenn sich Spieler aus Konditionsmangel durch
absichtliches Einlegen von "Kunstpausen" über die kritische Phase
retten wollen. Dazu werden nicht selten der Einsatz eines neuen Balles und die
damit verbundenen Probeschläge benutzt. Der Schiedsrichter hat darum Sorge zu
tragen, dass immer genügend Bälle, die vor dem Spiel zu prüfen sind, zur
Verfügung stehen.
Auch wegen einer
Verletzung eines Spielers darf das Spiel nicht unterbrochen werden. Erlaubt ist
lediglich eine schnelle Diagnose (soweit möglich) und eine kurze Erstversorgung
(wie das Anbringen einer stützenden Binde oder eines Pflasters) auf dem
Spielfeld.
Es ist kein Verstoß
gegen diese Regel, wenn die Beschaffenheit des Federballes mit Zustimmung aller
am Spiel Beteiligter (Spieler und Schiedsrichter) so verändert wird, dass er
der Geschwindigkeit nach Regel 4 entspricht; z.B. durch
Knicken der Federspitzen.
Die Auslegung der
Begriffe "Fehlverhalten", "Benehmen in beleidigender Weise"
und "empörendes Verstoßen" liegt im Ermessen des Schiedsrichters. Die
Reihenfolge der Sanktionen ist einzuhalten. Sie richtet sich aber nach dem Grad
der Verfehlung.. Das bedeutet, dass auch sofort auf Fehler entschieden werden
kann. In diesem Fall ist ebenfalls dies dem Referee zu melden.
Der Zeitpunkt, zu dem
im Grunde nach der Referee eingeschaltet wird, liegt im Ermessen des
Schiedsrichters. Erst wenn der Schiedsrichter das Gefühl hat, eine
Disqualifikation sei angebracht, ist der Referee zu rufen. Das bedeutet
gleichzeitig, dass ein Spieler bei "fortlaufendem Fehlverhalten" auch
mehrfach mit einem "Fehler" belegt werden kann. Dabei ist es
unwesentlich, ob es sich um das gleiche Fehlverhalten handelt oder verschiedene
Verstöße sich ereignen.
Die Disqualifikation
eines Spielers, auch der Spielabbruch wegen Verletzung, kann nur vom Referee
oder, wenn ein Referee nicht eingesetzt ist, vom Schiedsrichter ausgesprochen
werden.
Anmerkung:
Im Gebiet des Deutschen
Badminton-Verbandes kann zwischen dem 1. und 2. Satz eine Pause von nicht
länger als 90 Sekunden und zwischen dem 2. und 3. Satz eine Pause von nicht
länger als fünf Minuten eingelegt werden.
Regel 19 (Offizielle eines Turniers und
Einsprüche) :
19.1
Der Referee hat die Gesamtverantwortung für das
Turnier oder die Veranstaltung, bei der Spiele stattfinden.
19.2
Der für ein Spiel eingesetzte Schiedsrichter ist
für den Ablauf des Spiels, für das Spielfeld und für direkt zum Spielfeld
gehörende Dinge verantwortlich. Der Schiedsrichter hat dem Referee zu
berichten. Bei Abwesenheit eines Referee berichtet der Schiedsrichter statt
dessen dem für das Turnier verantwortlichen Offiziellen.
19.3
Der Aufschlagrichter meldet die Aufschlagfehler,
die vom Aufschläger gemacht werden (Regel
11).
19.4
Ein Linienrichter zeigt an, ob ein Federball
"ln" oder "Aus" ist.
Ein Schiedsrichter:
19.5
muss die Badminton Spielregeln einhalten und
durchsetzen und vor allem auf ''Fehler" oder "Wiederholung"
entscheiden, wenn diese vorgekommen sind, ohne von den Spielern darauf
aufmerksam gemacht zu werden;
19.6
muss seine Entscheidungen bei jedem Einspruch
wegen eines Streitpunktes treffen, falls er dazu vor Beginn des nächsten
Aufschlages ersucht wird;
19.7
muss dafür sorgen, dass die Spieler und Zuschauer
über den fortlaufenden Spielstand informiert werden;
19.8
muss nach Rücksprache mit dem Referee
Linienrichter oder einen Aufschlagrichter einsetzen oder absetzen;
19.9
darf Tatsachenentscheidungen von Linienrichtern
oder dem Aufschlagrichter nicht Überstimmen;
10.10.1
muss, wo ein anderer Offizieller für das Spielfeld
nicht ein gesetzt worden ist, dafür sorgen, dass dessen Aufgaben durchgeführt
werden.
19.10.2
muss, wenn einem eingesetzten Offiziellen die Sicht
versperrt ist, die Entscheidung für ihn fällen oder auf "Wiederholung"
entscheiden;
19.11
muss über jede Spielunterbrechung entscheiden;
19.12
muss alle Vorkommnisse im Zusammenhang mit Regel 18 aufschreiben und dem
Referee melden;
19.13
muss den Referee bei allen nicht stattgegebenen
Einsprüchen rufen, jedoch nur in Fällen der Regelauslegung.(Solche Einsprüche
müssen vor der Ausführung des nächsten Aufschlages angemeldet werden, oder,
wenn es am Ende eines Satzes ist, bevor die Partei, die die Einsprüche
vorbringt, das Spielfeld verlassen hat.)
Entscheidungen des Schiedsrichters sind
Tatsachenentscheidungen und können auch von einem Referee nicht geändert
werden. Der Referee kann nur zur Entscheidung angerufen werden, wenn
hinsichtlich der Regelauslegung Unklarheiten zu beseitigen sind. Ein Einspruch
gegen eine derartige Regelauslegungsentscheidung ist dann nur noch auf dem
Rechtsweg möglich. Er muss sofort nach Eintritt des Ereignisses bei der
Turnierleitung geltend gemacht und auf dem Spielbericht vermerkt werden. Der
Spielablauf ist nicht durch lange Diskussionen zu verzögern. Steht kein Referee
zur Verfügung, ist der Einspruch gegen eine Regelauslegung sofort bei der
verantwortlichen Turnierleitung geltend zu machen und auf dem Rechtswege zur
Entscheidung zur bringen. Auch die Entscheidung eines Linienrichters und eines
Aufschlagrichters ist eine Tatsachenentscheidung und muss vom Schiedsrichter aufrechterhalten werden, selbst wenn er glaubt,
etwas anderes gesehen zu haben. Stellt der Schiedsrichter jedoch fest, dass der
Linienrichter oder der Aufschlagrichter absichtlich oder durch ungenügende
Aufmerksamkeit Fehlentscheidungen trifft, kann er bei der Turnierleitung ihre
Ablösung verlangen. Einen entsprechenden Vermerk hat die Turnierleitung.